Das 2014 eingeführte Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung regelt einheitlich und transparent den Abschluss städtebaulicher Verträge in Berlin. Insgesamt wurden bislang 80 Verträge mit ca. 35.148 Wohneinheiten nach Berliner Modell, davon ca. 8.345 mietpreis- und belegungsgebundene Wohneinheiten und einer Vereinbarung von ca. 2.763 Grundschulplätzen sowie ca. 2.906 Kitaplätzen geschlossen (Stand Juli 2023).
Mit der zum 1. November 2018 aktualisierten Leitlinie steht eine überarbeitete und aktualisierte Fassung zur Verfügung, die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt und angepasste Kennwerte umfasst. Der Bericht über die Fortschreibung der Leitlinie wurde am 27. November 2018 durch den Senat beschlossen. Das Abgeordnetenhaus hat am 20. Februar 2019 die Fortschreibung zur Kenntnis genommen. In der vorliegenden Fassung ist die Leitlinie seit dem 1. November 2018 anzuwenden.
Im Rahmen des Berliner Modells wird die Übernahme der Kosten für soziale und technische Infrastruktur, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens mit Wohnnutzung sind, sichergestellt. Zum Erhalt und zur Stärkung einer sozial stabilen Bewohnerstruktur im Land Berlin wird zudem die Umsetzung von Mietpreis- und Belegungsbindungen vertraglich vereinbart. Grundlegend hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Quote für förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum beträgt 30 Prozent der Geschossfläche Wohnen.
Die vom Vorhabenträger zu tragenden Leistungspflichten müssen insgesamt angemessen sein. Die Prüfung der Angemessenheit erfolgt über ein vereinfachtes Bewertungsschema, wobei der Bodenwert zu Beginn der Planung dem geschätzten Bodenwert am Ende der Planung gegenübergestellt wird. Dafür stehen je nach Art des Baugebiets bzw. des geplanten Vorhabens mit Wohnnutzung unterschiedliche Berechnungstools zur Verfügung.
Die Leitlinie zum Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung hat in ihrer Aktualisierung 2018 folgende Kernthemen zum Gegenstand:
- Aufnahme der Quote für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum von 30 % der Geschossfläche Wohnen
- Anpassung an die Wohnraumförderungsbestimmungen WFB 2018
- Anpassung der Planungsrichtwerte für die Kindertagesbetreuung
- Anpassung der Kostenkennwerte im Wohnungsneubau
- Anpassung der pauschalen Kostenansätze für die Herstellung von Kita- und Grundschulplätzen
- Anpassung der Herstellungskosten für Straßenflächen, Wegeflächen, Quartiersplätze, Grünflächen und Spielplätze.
Für Sonderwohnformen, die nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB festgesetzt werden (Senioren- bzw. Studentenwohnen), gelten für den Nachweis von Kita- und Grundschulplätzen abweichende Regelungen.
Die berlinweit einheitliche Verfahrensweise zum Abschluss städtebaulicher Verträge sichert eine Gleichbehandlung der Vorhabenträger sowie die Kalkulationssicherheit für das Vorhaben und dessen Folgebedarfe. Der kooperative Modellansatz umfasst in transparenter Art und Weise Leistungen, die für einen abwägungsfehlerfreien Bebauungsplan erforderlich sind.