Die VOB-Stelle ist die Nachprüfstelle gemäß § 21 VOB/A für alle Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern unterhalb des EG-Schwellenwert. Sie wird als solche in den Vergabeunterlagen wie folgt angegeben:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
VOB-Stelle – V M 3
Fehrbelliner Platz 2
10707 Berlin
Sie überprüft als unabhängige Stelle die Ausschreibungsverfahren auf behauptete Vergabeverstöße. Dazu können sich die am Verfahren beteiligten Bieter an die VOB-Stelle wenden. Diese wird dann umgehend tätig, so der Auftrag noch nicht erteilt ist, ohne jedoch das Vergabeverfahren zwangsweise anhalten zu können.