Den Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes im Land Berlin regelt die EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) vom 18.12.2009 (GVBl. S. 889), zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.01.2018 (GVBl. S. 144), bis zum Erlass einer Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes. Sinngemäß gilt weiter:
- das Vier-Augen-Prinzip für die Kontrolle von GEG-Nachweisen, der Bauausführung und von Energieausweisen
- die Pflicht zur Vorlage der Bestätigung einer/-es Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung bei Anträgen auf Befreiungen nach § 102 Absatz 1 GEG
- die Regelungen und Zuständigkeiten für die Anerkennung von Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung
- die Regelungen und Zuständigkeiten für unabhängige Stichprobenkontrollen