Das am 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geänderte Gebäudeenergiegesetzes (GEG) regelt § 102 Absatz 4 GEG1 neu, dass bis zum 31. Dezember 2024 auf Antrag bei den jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörden die zulässige Nutzungsdauer von Gebäuden,
- die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren (§ 2 Absatz 2 Nummer 6) und
- die für eine Nutzungsdauer von höchstens fünf Jahren bestimmt und aus Raumzellen von jeweils bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche zusammengesetzt sind (§ 104 Satz 2 GEG)
um weitere zwei Jahre verlängern, wenn ansonsten die Unterbringung von Geflüchteten durch die öffentliche Hand oder im öffentlichen Auftrag erheblich verzögert würde.
In Berlin sind im Sinne des § 2 EnEV-DV Bln (Ausnahmen und Befreiungen, Vorlage auf Verlangen) bei Anträgen auf Ausnahmen oder Befreiungen das Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich durch eine oder einen Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung (PSVeGP) zu bestätigen.
Soweit die Nutzung bereits vorhandener Geflüchtetenunterkünfte, die im o.g. Sinn als temporäre Bauten errichtet wurden, über die zulässigen Standdauern hinaus ohne umfangreiche Sanierungs- oder Renovierungstätigkeiten möglich ist, ist davon auszugehen, dass eine Neuerrichtung oder Neueinrichtung anstelle der vorhandenen Geflüchtetenunterkünften eine erhebliche Verzögerung darstellt und der Befreiungstatbestand des § 02 Absatz 4 GEG gegeben ist. Die Sachverhalte der erheblichen Verzögerung sollen im Antrag konkret und nachvollziehbar dargelegt werden. Eine Stellungnahme eines bzw. einer PSV eGP ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
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„§ 102 Befreiungen
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(4) Bis zum 31. Dezember 2024 können die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag die zulässige Nutzungsdauer von Gebäuden im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 6 und des § 104 Satz 2 um weitere zwei Jahre verlängern, wenn ansonsten die Unterbringung von Geflüchteten durch die öffentliche Hand oder im öffentlichen Auftrag erheblich verzögert würde.“