BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle

Die Qualitäten des Nachhaltigen Bauens

Die Qualitäten des Nachhaltigen Bauens

Aktuelles

Hinweis:

Durch Fortentwicklung der BNB-/QNG-Systematik auf Bundesebene ergeben sich folgende formale Änderungen:

Bisher wurde die erreichte Nachhaltigkeitsqualität der im Land Berlin unter den im VwVBU-LB 26 gegebenen Voraussetzungen beauftragten öffentlichen Bauvorhaben mittels eines BNB-Zertifikats dokumentiert.

Dies gilt weiterhin für alle bis zum 26. März 2024 bei der „Konformitätsprüfungsstelle Berlin – KPS-Berlin“ angemeldeten Maßnahmen.

Für alle nach dem 26.03.2024 angemeldeten BNB-Bauvorhaben im Land Berlin ist zukünftig für den Nachweis der erreichten Nachhaltigkeitsqualität ein „Testat“ / eine „Erfüllungserklärung“ der Berliner „BNB-Prüfstelle“ erforderlich. Die Anwendung des BNB gemäß LB 26 VwVBU und die Überprüfung der erreichten Nachhaltigkeitsqualität bleibt weiter verpflichtend.

Diese Anpassung wird in der kommenden VwVBU-Fortschreibung berücksichtigt.

Veranstaltungen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

Mit der Zielsetzung, die Umwelt für zukünftige Generationen zu schützen, Ressourcen zu schonen und Lebenszykluskosten zu senken, entstanden weltweit verschiedene Bewertungssysteme zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Gebäuden.

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) wurde vom Bundesbauministerium ein Werkzeug zur ganzheitlichen Betrachtung und Bewertung von Nachhaltigkeitskriterien für Baumaßnahmen entwickelt. Denn auf die komplexen Herausforderungen an das Nachhaltige Bauen kann nicht mehr nur mit der Betrachtung von einzelnen Kriterien und Zielen reagiert werden. Vielmehr muss eine vernetzte Betrachtung von ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Qualität erfolgen, wobei gleichzeitig die Qualität der Prozesse und der technischen Umsetzung zu berücksichtigen ist. Auch die Verhältnisse am Standort fließen in die Betrachtung mit ein. Ziel ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Sicherheit mit der langfristigen Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in einem ausgewogenen System zu vereinen.

Die Lebenszyklusbetrachtung bildet dabei die Grundlage der verschiedenen Systemvarianten/Module des BNB. Hierbei werden alle Phasen im Lebenszyklus eines Bauwerks von der Planung über die Errichtung und die Nutzung bis hin zum Rückbau betrachtet. Stoffkreisläufe und Ressourcenverbrauch werden dabei in die Betrachtung mit einbezogen.

Die Lebenszyklusphasen eines Gebäudes

Die Qualitäten des Nachhaltigen Bauens mit Gewichtung der Hauptkriterien

Das BNB basiert auf festgelegten Einzelkriterien (Steckbriefe), die den fünf Qualitätsaspekten der Nachhaltigkeit und den Standortmerkmalen (Hauptkriterien) zugeordnet sind. Für jedes Einzelkriterium gilt es, Mindesterfüllungsgrade zu erreichen. Aus dem Gesamterfüllungsgrad wird der erreichte Qualitätsstandard – Bronze, Silber oder Gold – ermittelt.

Für wesentliche Gebäudetypologien des öffentlichen Hochbaus liegen angepasste Kriterienkataloge als Module vor.

BNB-Hauptkriterien

Zu den Hauptkriterien zählen die Ökologische Qualität, Ökonomische Qualität, Soziokulturelle und funktionale Qualität, Technische Qualität, Prozessqualität und die Standortmerkmale.

Der erreichte BNB-Qualitätsstandard wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme durch eine unabhängige und vom Systemträger Bund anerkannte BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle zertifiziert bzw. vidimiert.
Weitere Informationen

Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen mit Bewertungsskala

  • Leitfaden Nachhaltiges Bauen

    Zukunftsfähiges Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden

    PDF-Dokument

Gebäudebewertung nach BNB im Land Berlin

In den Koalitionsvereinbarungen und den Richtlinien der Regierungspolitik 2016–2021 wurde die Einführung von Qualitätsstandards für das Nachhaltige Bauen in Berlin beschlossen.

Die Rechtsgrundlage hierfür bildet die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU). Die Neufassung mit erweiterten Anforderungen gegenüber der Vorfassung, u.a. mit neuen Leistungsblättern im Anhang 1, ist am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten. Für die Nachhaltigkeitsbewertung von Neubauten und die Komplettmodernisierungen öffentlicher Gebäude ist das Leistungsblatt 26 in Verbindung mit Leistungsblatt 25 relevant. Dem Leistungsblatt 26 kann entnommen werden, ob das BNB für ein Bauvorhaben anzuwenden ist.

Darüber hinaus schreibt die VwVBU weitergehende Anforderungen als verbindlich vor, die in den Steckbriefen des BNB nicht oder nur als Wahlmöglichkeit enthalten sind.

Hinweise zur Anwendung des BNB im Land Berlin

  • Verfahrenshinweise zur Anwendung des BNB im Land Berlin

    PDF-Dokument (1.2 MB)

BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle Berlin

Die Konformitätsprüfungsstelle für Baumaßnahmen des Landes Berlin – jetzt BNB-Prüfstelle – wurde in der für die Prüfung von Baumaßnahmen zuständigen Stelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – Abteilung VI – eingerichtet.

Die BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle ist für die abschließende Bewertung der Ergebnisunterlagen zuständig und erteilt darüber ein Zertifikat bzw. ein Testat / eine Erfüllungserklärung.

Ablauf der Gebäudebewertung

  • Anmeldung eines Bauvorhabens bei der BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle in der Phase der Bedarfsermittlung
  • Bestimmung der Systemvariante, ggf. Abstimmung der Systemgrenzen mit der BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle
  • Zwischenbewertung sowie Planungs- und baubegleitende Dokumentation durch die BNB-Koordination
  • Abschließende Bewertung durch die BNB-Koordination nach Fertigstellung
  • Einreichen der erforderlichen Unterlagen bei der BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle durch den Bauherrn in Abstimmung mit der BNB-Koordination
  • Konformitätsprüfung durch die BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle und Testierung / Zertifizierung

Formulare

  • Anmeldung eines Bauvorhabens oder Änderung eines bereits angemeldeten Bauvorhabens

    Hinweis: Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Anfragen an die BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle

    Hinweis: Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (1.5 MB)

Erforderliche Unterlagen / Nachweisanforderungen zu BNB-Bauvorhaben

  • Neubau

    PDF-Dokument (595.8 kB)

  • Komplettmodernisierung

    PDF-Dokument (597.2 kB)

  • Komplettmodernisierung mit Denkmalschutz

    PDF-Dokument (605.0 kB)

  • Dateibezeichnungen der Dokumentationsunterlagen

    Hinweis: Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (456.0 kB)

BNB-Pflichtenhefte

  • BNB-Pflichtenheft Neubau

    Hinweis: Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    XLSX-Dokument (31.8 kB)

  • BNB-Pflichtenheft Komplettmodernisierung

    Hinweis: Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    XLSX-Dokument (31.4 kB)

FAQ

  • Für welche Bauvorhaben ist die BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle Berlin zuständig?

    Die BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle Berlin ist für die öffentlichen Baumaßnahmen im Land Berlin zuständig, die die in den Leistungsblättern 25, 25.1, 25.2 und 26 im Anhang 1 der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) vorgegebenen Kriterien bezüglich der Schwellenwerte und der Systemvarianten erfüllen.

  • Wann, durch wen und wie ist ein Bauvorhaben bei der BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle anzumelden?

    Die Anmeldung von Bauvorhaben zur Zertifizierung bei der BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle Berlin erfolgt durch eine vom Bauherrn beauftragte, entsprechend qualifizierte BNB-Koordination.

    Gemäß VwVBU Leistungsblatt 26, sollte vor Beginn des Bedarfsprogrammes mit der BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle eine Kontaktaufnahme erfolgen.

    Der Projektanmeldung sind der Nachweis der BNB-Koordination über den erfolgreichen Abschluss der Koordinatorenausbildung sowie die Zielvereinbarungstabelle für die jeweilige Maßnahme beizufügen. Die Unterlagen sind mit dem Bedarfsprogramm einzureichen, sofern vorab keine Projektanmeldung erfolgt ist.

    Grundsätzlich sind in den Phasen Bedarfsprogramm (BP), Vorplanungsunterlagen (VPU) und Bauplanungsunterlagen (BPU), bzw. den entsprechenden Phasen nach HOAI, neben den Planungsunterlagen bzw. BP, auch die Unterlagen zum BNB entsprechend der auf der Seite der BNB-Prüfstelle / Konformitätsprüfungsstelle veröffentlichten Nachweisanforderungen einzureichen.

    Für den Neubau von Unterrichtsgebäuden ist bei der Projektanmeldung zusätzlich mit dem jeweils einzureichenden Bedarfsprogramm gemäß ABau die große Bedarfsplanung nach Anlage 1c im Steckbrief 5.1.1 (Projektvorbereitung) als separate Unterlage beizufügen.

  • Was ist zu tun, wenn das BNB für ein öffentliches Bauvorhaben nicht angewandt werden muss?

    Wenn die geplanten Nutzungen eines Bauvorhabens durch keine entsprechende BNB-Systemvariante abgebildet werden können, ist im BNB die „Sinngemäße Anwendung“ als Instrument vorgesehen. Da jedoch die sinngemäße Anwendung im Land Berlin (VwVBU) nicht eingeführt ist, besteht keine Pflicht zur Anwendung des BNB.

    Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der BNB-Anwendung, ggf. auch die Grundsätze unter I. der VwVBU verbindlich gelten. Dabei wird insbesondere auf die Vorbildwirkung der Öffentlichen Hand und die zu erreichenden Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele des Landes Berlin verwiesen. Darauf Bezug nehmend sollte jeder Bauherr eigenverantwortlich handeln und entscheiden, welche Qualitäten (z.B. BNB-Anwendung) bei öffentlichen Bauvorhaben in Bezug auf die Vorbildwirkung von Bedeutung sind.

    Zudem sind ggf. auch noch andere Fördermöglichkeiten denkbar, die ein QNG-Siegel erforderlich machen. Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines Nachhaltigkeitsbewertungssystems (z.B. BNB) sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte QNG-Zertifizierungsstelle.

    Weiterhin ist entsprechend der VwVBU-FAQ 41 bei einer sinngemäßen Anwendung die Finanzierung zu klären und die Zustimmung der SenFin und der SenMVKU einzuholen.

  • Gibt es einen Mustervertrag für die Beauftragung der BNB-Koordination?

    Derzeit gibt es noch keine vereinheitlichten Vertragsmuster/ Leistungsbilder etc.

    Als Orientierungshilfe für den Vertrag der BNB-Koordination kann das Vertragsmuster für Bundesbaumaßnahmen verwendet werden. Dieses wäre dann entsprechend der ABau anzupassen:

    Mustervertrag BNB-Koordination Bundesbau

    Weiterhin finden Sie ein exemplarisches Leistungsbild zur BNB-Koordination unter folgendem Link:

    Leistungsbild BNB-Koordination

  • Besteht die Möglichkeit bei der Lebenszyklusberechnung ortsspezifische Mehrkosten zu berücksichtigen?

    In Abhängigkeit der Einwohnerzahl einer Stadt lässt sich ein mehr oder weniger großer Einfluss auf die Herstellungskosten einer Baumaßnahme feststellen. Die ortsspezifischen Mehrkosten können mithilfe des einwohnerzahlgebundenen Faktors in Abzug gebracht werden.

    Eine tabellarische Aufstellung dieses Faktors in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl sowie die Rechenvorschriften dazu finden sich im Steckbrief zum Modul BNB2015 (Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden) zu den Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus (BNB_BN2015_211_aktualisiert.pdf, Seite A7).

    Dieses Verfahren kann gleichermaßen auch für den Neubau von Unterrichtsgebäuden herangezogen werden.

  • Was ist bei der Planung von Außenanlagen zu beachten?

    Für gebäudebezogene Außenanlagen, für die gem. Leistungsblatt 26 die Pflicht zur BNB-Anwendung besteht und bei denen die Herstellungskosten 500.000,- € brutto in der Kostengruppe 500 nach DIN 276 übersteigen, ist das BNB mit der Systemvariante Außenanlagen anzuwenden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen, die nach Leistungsblatt 26 nach BNB zu bewerten ist.

    Bei Außenanlagen von Unterrichtsgebäuden, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, sind grundsätzlich die Anforderungen der DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.

    Weitere Hinweise finden Sie hier:
    Planung und Bau von Freianlagen an öffentlichen Schulen

    Die Anwendung des Moduls „Neubau von Außenanlagen“ wird derzeit für den Neubau von Außenanlagen für Schulen – insbesondere Grundschulen – als nicht uneingeschränkt geeignet beurteilt.

    Die Anwendung bei Neubau von Außenanlagen von Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Laborgebäuden, unter den erforderlichen Voraussetzungen, wird als sinnvoll erachtet. Eine sinngemäße Anwendung ist derzeit nicht geregelt.

  • Welche Anforderungen gelten im Land Berlin für das Kriterium 3.3.2 „Kunst am Bau“?

    Im Land Berlin gilt bezüglich der Kunst am Bau die Richtlinie II 130 ABau „Kunst am Bau / Kunst im Stadtraum“. Bei Einhaltung dieser Richtlinie wird das Kriterium 3.3.2 als erfüllt anerkannt.

  • Wie führe ich Nachweise? / Welche Nachweise müssen erbracht werden?

    Hinweise dazu sind im Abschnitt A „Erforderliche Unterlagen“ eines jeden Steckbriefes zu finden.