Durch Fortentwicklung der BNB-/QNG-Systematik auf Bundesebene ergeben sich folgende formale Änderungen:
Bisher wurde die erreichte Nachhaltigkeitsqualität der im Land Berlin unter den im VwVBU-LB 26 gegebenen Voraussetzungen beauftragten öffentlichen Bauvorhaben mittels eines BNB-Zertifikats dokumentiert.
Dies gilt weiterhin für alle bis zum 26. März 2024 bei der „Konformitätsprüfungsstelle Berlin – KPS-Berlin“ angemeldeten Maßnahmen.
Für alle nach dem 26.03.2024 angemeldeten BNB-Bauvorhaben im Land Berlin ist zukünftig für den Nachweis der erreichten Nachhaltigkeitsqualität ein „Testat“ / eine „Erfüllungserklärung“ der Berliner „BNB-Prüfstelle“ erforderlich. Die Anwendung des BNB gemäß LB 26 VwVBU und die Überprüfung der erreichten Nachhaltigkeitsqualität bleibt weiter verpflichtend.
Diese Anpassung wird in der kommenden VwVBU-Fortschreibung berücksichtigt.