Wohnraum soll lebenswert sein und den Bewohnerinnen und Bewohnern ein sicheres zu Hause bieten. Ziel des Wohnungsaufsichtsrechts ist es, für die Beseitigung von Wohnungsmissständen und die Verbesserung von Wohnverhältnissen zu sorgen, wenn gesetzlich festgelegte Mindeststandards nicht erreicht werden. Außerdem soll über das Wohnungsaufsichtsrecht sichergestellt werden, dass Wohngebäude, inklusive Nebengebäude und Außenanlagen, sich in einem Zustand befinden, der ihren ordnungsgemäßen Gebrauch zu Wohnzwecken zulässt und so benutzt werden, dass Bewohnerinnen und Bewohner sowie Nachbarinnen und Nachbarn nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.
Die Oberste Bauaufsicht betreut das Wohnungsaufsichtsgesetz (WoAufG Bln), in dem die Regelungen für die Wohnungsaufsicht von Berlin festgeschrieben sind, sowie die dazugehörigen Ausführungsvorschriften (AV WoAufG Bln). Das bedeutet, dass die Oberste Bauaufsicht Gesetz und Ausführungsvorschriften soweit erforderlich fortschreibt und an geänderte Lebensverhältnisse anpasst.