Die Entscheidungshilfen der Obersten Bauaufsicht (EHB) sind eine Zusammenstellung von Auslegungen bauaufsichtlicher Rechtsvorschriften und sollen in Berlin eine einheitliche Ermessensausübung gewährleisten.
Die Beiträge werden aus den Sitzungen der Fachbereichsleiter/innen der Berliner Bauaufsichtsbehörden und aus anderen Informationen zusammengetragen. Die Entscheidungshilfen sind keine Vorschriften, aus denen Rechtsverbindlichkeiten abgeleitet werden können. Die Beiträge sind nach den Paragraphen der Bauordnung für Berlin oder thematisch strukturiert.
Die EHB sind in “EHB bis 12/2016” und “EHB ab 01/2017” geteilt.
Die EHB bis 12/2016 sind ein Ausdruck der Einträge bis zum Stand 03.11.2016. Die Oberste Bauaufsicht kann aus Kapazitätsgründen nicht alle bisherigen Einträge inhaltlich prüfen, ob diese den aktuellen Regelungen entsprechen. Ein großer Teil der Einträge gilt uneingeschränkt weiter.
Im Laufe der Zeit werden die bisherigen EHB inhaltlich geprüft, ggf. aktualisiert und in die EHB ab 01/2017 übernommen. Eine Stichwortsuche sollte in den EHB ab 01/2017 beginnen und in den EHB bis 12/2016 fortgesetzt werden, die Anwendbarkeit ist zu prüfen.
Die Entscheidungshilfen werden anlassbezogen ergänzt.