Die Oberste Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Berlin besteht aus zwei Referaten:
- Das Referat Bauaufsicht ist zuständig für Erlass und Änderung der Berliner Bauordnung und ihrer Folgevorschriften sowie für die Genehmigung von Botschaften und Bauvorhaben des Bundes und der Länder.
- Das Referat Bautechnik ist u.a. zuständig für die Erarbeitung und die Einführung der bauordnungsrechtlichen Technischen Baubestimmungen, die Umsetzung und Auslegung von Gebäudeenergierecht, s. Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Land Berlin, Nachhaltiges Bauen, die Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen, Barrierefreiheit sowie für die Marktüberwachung.
Die Oberste Bauaufsicht vertritt das Land Berlin u.a. in länderübergreifenden Gremien (z.B. Fachkommission Bauaufsicht und Fachkommission Bautechnik) der Bauministerkonferenz.
Auskünfte zu geplanten oder konkreten Bauvorhaben werden hier nicht erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Bauaufsicht des Bezirkes, in welchem das betroffene Grundstück liegt. Die Kontaktdaten finden Sie über die Links der nachfolgend aufgeführten Bezirke.