Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Architektenkammer Berlin haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, aufgrund der ab 1. September 2021 einstündige Erstberatungen zu Fragen des Barrierefreien Bauens angeboten werden. Die Beratungen sind kostenlos.
Ziel der Erstberatung ist es, den Ratsuchenden Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln, indem vor allem die bauordnungsrechtlichen Mindeststandards erläutert, aber darüber hinaus auch Hinweise zu Grundlagen des Design for all gegeben werden.
Ratsuchende können Entwurfsverfasser*innen und Bauherr*innen sein, die zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die geforderte Barrierefreiheit in ihren Vorhaben qualitätsvoll implementieren und vorausschauend Konflikte vermeiden möchten.
Bei den Beratenden handelt es sich um Architekt*innen, beratende Ingenieur*innen und Verwaltungsmitarbeitende, die in Fragen des Barrierefreien Bauens erfahren sind.
Zu Bauvorhaben außerhalb Berlins sowie zu Verkehrsbauwerken und öffentlichen Verkehrsflächen findet keine Beratung statt. Das kostenfreie Beratungsangebot umfasst eine Erstberatung von maximal einer Stunde pro Projekt und ist nicht rechtsverbindlich. Das Beratungsgespräch findet telefonisch oder per Videokonferenz statt. Auf Anfrage sind auch persönliche Beratungsgespräche in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin (Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin) möglich.