Nach folgenden Kriterien werden Projekte in Berlin zur Beratung im Baukollegium ausgewählt:
- Projekte von gesamtstädtischer und außerordentlicher Bedeutung
- Hochhausprojekte, Projekte die die Stadtsilhouette beeinflussen und verändern
- Öffentliche Gebäude, die von baukultureller und stadtstruktureller Bedeutung sind
- Projekte, die eine Größenordnung von 2.000 qm Nutzfläche überschreiten
- Projekte, die in besonderer Form die Historie der Stadt und den Denkmalschutz berühren
- Projekte, die bedeutend für die stadtstrukturelle Entwicklung sind und strategische Bedeutung haben. Insbesondere Projekte, die adressbildend und besonders prägend für den öffentlichen Raum sind
- Stadtbildprägende Infrastrukturprojekte
- Projekte aus den Bezirksämtern, bei denen die Bezirksämter nachweisen können, dass sie die zuständige BVV informiert haben oder die in der zuständigen BVV besprochen wurden, sofern sie BVV-relevant sind
- Projekte aus den Bezirksämtern, bei denen bisher keine Abstimmungen zur strategischen oder auch gesamtstädtischen Bedeutung erfolgt sind
- Projekte aus den Bezirksämtern, die eines qualifizierten Verfahrens bedürfen und wo das Baukollegium im Sinne einer fachlichen Beratung tätig wird
- Projekte aus den Bezirksämter mit Handlungsbedarf aufgrund bestehender gesetzlicher Grundlagen (Denkmalschutzgesetz, GVO, Vorgaben aus B-Plänen, andere Regelwerke, Förderprojekte, Entwicklungsgebiete)
- Querschnittsthemen der Baukultur mit übergeordneter Bedeutung, wie zum Beispiel: Nachhaltiges Bauen, Bauen im Bestand, Energieeffizienz, besonders erhaltenswerte Bausubstanz
- Auswahl und Evaluierung von Qualifizierungsverfahren zur Förderung der Baukultur
Projekte, die auf der Grundlage eines nach allgemein anerkannten Regeln durchgeführten Konkurrenzverfahrens entwickelt werden oder wurden, werden nicht im Baukollegium besprochen. Ausgenommen sind solche Fälle, bei denen es Anzeichen dafür gibt, dass die Umsetzung des ausgewählten Verfahrensergebnisses gefährdet ist, oder aus aktuellem Anlass eine Differenzierung oder Weiterbearbeitung des Wettbewerbsergebnisses erforderlich ist und eine Neubeurteilung erfolgen muss.
Vorschläge für Projekte kommen in der Regel aus den Bezirken, den Abteilungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und den anderen Senatsverwaltungen.
Für die Öffentlichkeit steht folgendes Online-Formular zur Verfügung, um Projekte zur Beratung im Baukollegium vorzuschlagen:
Vor den Sitzungen entscheidet die Senatsbaudirektorin gemeinsam mit den Vertretern der betroffenen Verwaltungen (Bezirk/Senat) über die Auswahl der Projekte.