Ferienjobs für Jugendliche: Schutz und Sicherheit haben Vorrang!

Pressemitteilung vom 17.07.2023

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Pünktlich zum Beginn der Sommerferien informiert die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) über die Arbeitszeitregelungen für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Berlin.
Unser Ziel ist es, den Schutz und die Sicherheit der Jugendlichen zu gewährleisten. Wir appellieren an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, an die Jugendlichen und ihre Eltern, sich über die geltenden Regelungen zu informieren und diese einzuhalten.

Die wichtigsten Regelungen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche im Alter von 15 bis zum vollendeten 17- Lebensjahr während der Schulferien
  • höchstens vier Wochen im Kalenderjahr
  • mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden und
  • 40 Stunden wöchentlich
  • in der Zeit von 6 bis 20 Uhr
  • an höchstens fünf Tagen in der Woche
    beschäftigt werden.

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Am Wochenende dürfen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht arbeiten, Ausnahmen sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz für bestimmte Bereiche, wie der Gastronomie, vor. (§ 17 Abs. 2 JArbSchG).
Die Ferienarbeit muss dabei leicht und geeignet sein.

Senatorin Cansel Kiziltepe: “Es ist gut, wenn Jugendliche in Ferienjobs erste wertvolle Erfahrungen im Arbeitsleben sammeln. Dabei haben der Schutz und die Sicherheit der Jugendlichen oberste Priorität. Ich bitte deshalb alle Beteiligten, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten!“

Wichtige Details zu den Arbeitszeitregelungen für Jugendliche in Berlin finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung:
https://www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/arbeitsschutz/service/artikel.1223735.php
https://www.berlin.de/lagetsi/_assets/documents/infos/ferienarbeit.pdf