Arbeiten in den Schulferien? Das sagt der Arbeitsschutz

Eine Schülerin führt einen Hund Gassi.

Die Betreuung von Tieren ist ein beliebter Ferienjob.

In den Schulferien oder nach der Schule arbeiten und Geld verdienen? Für viele Schüler und Schülerinnen ist das nicht nur eine Gelegenheit, ihr Taschengeld aufzubessern, sie sammeln auch erste Erfahrungen in der Arbeitswelt. Aber nicht alles ist erlaubt: Je nach Alter, sowie Umfang und Art der Tätigkeit können sich Kinder und Jugendliche etwas dazuverdienen.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zum Thema.

  • Wer darf in den Schulferien arbeiten?

    Schülerinnen und Schüler dürfen sich einen Ferienjob suchen, sobald sie 15 Jahre alt sind.

  • Wie lange, wie oft und wann dürfen Schüler arbeiten?

    Dauer

    Schülerinnen und Schüler dürfen maximal nur 4 Wochen (es gilt hier die 5-Tage-Woche) im Ferienjob arbeiten. Die erlaubten 4 Wochen können sie in einem Stück planen oder auf die Schulferien eines Kalenderjahres verteilen. Unter dem Strich dürfen aber nur maximal 20 Ferienjob-Tage im Kalenderjahr herauskommen.

    Arbeitszeit

    Die tägliche Arbeitszeit darf nur 8 Stunden betragen, Pausen zählen dabei aber nicht mit. Sie darf auf 8 ½ Stunden an Werktagen verlängert werden, wenn sie dafür an einzelnen Werktagen derselben Woche verkürzt wird (zum Beispiel am Freitag). Somit darf eine Ferienjob-Woche nicht über 40 Stunden hinausgehen.

    Pausen

    Die Ruhepausen sind vorgeschrieben

    • bei einer täglichen Arbeitszeit von 4 ½ bis zu 6 Stunden: 30 Minuten,
    • bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 60 Minuten.

    Der Ferienjob ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen grundsätzlich verboten.

    Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel in Gaststätten oder Krankenhäusern ist die Beschäftigung möglich, wenn mindestens zwei Wochenenden beschäftigungsfrei bleiben.

    Die Schichtzeit – das ist die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen – darf grundsätzlich höchstens 10 Stunden betragen.

    Schülerinnen und Schüler dürfen in ihren Ferienjobs nur zwischen 6:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends beschäftigt werden und es muss ihnen eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden garantiert sein.

    Abweichungen in Abhängigkeit vom Alter und bestimmten Gewerben sind gesondert geregelt.

  • Welche Arbeitsplätze sind verboten?

    Die Arbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler stellt der Gesetzgeber unter besondere Schutzbestimmungen.

    Grundsätzlich gilt:

    • Keine Beschäftigung mit gefährlichen Arbeiten,
    • keine Beschäftigung mit Arbeiten,
      • die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
      • die sie sittlichen Gefahren aussetzen,
      • die mit Unfallgefahren verbunden sind,
      • die ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder Nässe gefährden,
      • bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes oder biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind;
      • bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterung oder Strahlen ausgesetzt sind;
    • keine Akkordarbeiten und keine tempoabhängigen Arbeiten sowie
    • keine Arbeiten unter Tage.

    Beispiele verbotener Arbeiten

    • Beschäftigung an Säge-, Hobel-, Fräs-, Hack-, Spalt- und Spanschneidemaschinen oder Pressen,
    • Schweißarbeiten,
    • Führen von Fahrzeugen und Kränen,
    • Bedienung von Hebezeugen und Zentrifugen,
    • Arbeiten in Kühl- und Nassräumen,
    • Heben und Tragen schwerer Lasten,
    • Beschäftigung in medizinischen Einrichtungen, wo erhöhte Infektionsgefahr besteht.
  • Was hat der Arbeitgeber zu beachten?

    Vor Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Schüler über die mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Verhinderung am Arbeitsplatz unterweisen.

    Bei der Auswahl des Arbeitsplatzes sind die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften zu beachten. Jeder Unternehmer ist unfallversichert. Somit sind auch Schüler, die im Unternehmen einen Ferienjob haben, über das Unternehmen versichert. Bei einem Arbeitsunfall muss der Arbeitgeber den Schaden über seine gesetzliche Unfallversicherung regulieren.

    Verstöße der Arbeitgeber gegen die Bestimmungen für die Ferienjobs von Schülerinnen und Schülern über 15 Jahre, die im JArbSchG geregelt sind, werden als Ordnungswidrigkeiten, in schweren Fällen sogar als Straftaten geahndet. Dabei können Bußgelder bis zu 15.000,00 €, Freiheitsstrafen oder Geldstrafen verhängt werden

  • Rechtsvorschriften

    Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG)

Im Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) werden keine jugendlichen Ferienjobber gemeldet. In der Vergangenheit gab es die Möglichkeit einer Kontolle über die Benachrichtigung bei Ausstellung einer Lohnsteuerkarte, dieser Passus wurde jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) entfernt.

Das LAGetSi hat im Berichtsjahr 2021 keine Beschwerden hinsichtlich Ferienjobs erhalten und drei Anfragen zu den Möglichkeiten einer Ferienjobtätigkeit während der Vollzeitschulpflicht beantwortet.

Kontakt

Referat II E – Arbeitsschutz und technische Sicherheit

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