Umsatzsteuerbefreiung

Umsatzsteuerbefreiung-intro

Unter bestimmten Voraussetzungen können für berufliche Bildungsmaßnahmen Bescheinigungen zur Befreiung von der Umsatzsteuer bei der jeweils zuständigen Landesbehörde (siehe unter „Zuständigkeiten“) beantragt werden. Diese Bescheinigungen sind in der Regel gebührenpflichtig. Sie sind dem zuständigen Finanzamt vorzulegen, das dann über die tatsächliche Befreiung entscheidet. Einzelheiten regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG) in § 4 Nr. 21a, Doppelbuchstabe bb in Verbindung mit dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE).

Ausstellung von Bescheinigungen zur Erlangung einer Umsatzsteuerbefreiung

Die Erteilung einer Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung ist möglich, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen berufsbildender Einrichtungen ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereiten.

Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung – für wen?

Die Ausstellung einer Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung ist möglich für Einrichtungen, die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung von beruflichen Tätigkeiten vermitteln. Auf die Rechtsform des Trägers der Einrichtung kommt es dabei nicht an. Eine Unternehmerin oder ein Unternehmer ist Träger einer Bildungseinrichtung, wenn kostenpflichtige Unterrichtsleistungen gegenüber den Vertragspartnern angeboten werden.

Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung – für welche Maßnahmen?

Kurse bzw. Maßnahmen können von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn sie eine berufliche Ausbildung, eine berufliche Fortbildung oder eine berufliche Umschulung zum Ziel haben. Der Bildungsträger muss dafür festliegende Lehrprogramme und Lehrpläne vorlegen sowie geeignete Unterrichtsräume und -vorrichtungen zur Verfügung stellen.

Unterrichtsleistungen durch Honorarkräfte

Selbstständige Lehrkräfte bzw. Dozentinnen und Dozenten können von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn sie dem Finanzamt eine Bestätigung der sie beauftragenden Bildungseinrichtung (nicht der zuständigen Landesbehörde) vorlegen, die unter anderem folgende Angaben enthalten muss (siehe hierzu auch Abschnitt 4.21.3. Abs. 4 Umsatzsteuer-Anwendungserlass – UStAE):

  • Name und Anschrift der Bildungseinrichtung sowie der Honorarkraft selbst
  • Bezeichnung des Kurses, den die Honorarkraft anbietet
  • Unterrichtszeitraum
  • Versicherung der Bildungseinrichtung über das Vorliegen einer Bescheinigung nach § 4 Nr 21 a, bb UStG für den oben bezeichneten Unterrichtsbereich

Den Umsatzsteuer-Anwendungserlass finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen. Aufgrund häufiger Änderungen bzw. Ergänzungen im UStAE ist es hier leider nicht möglich, einen entsprechenden Link zu benennen, da sich dieser mit den Neuerungen ständig verändert.

Zuständigkeiten

  • Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

    Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ist für die Ausstellung von Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigungen für folgende Berufsgebiete zuständig, sofern der/die Antragstellende steuerlich in Berlin geführt wird (die Aufzählung ist nicht abschließend):

    • Erwachsenenausbildung, Erwachsenenfortbildung und Erwachsenenweiterbildung für Berufe nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz
    • Erwachsenenausbildung zur Yogalehrerin/zum Yogalehrer (siehe auch Link zum LaGeSo)
    • Qualifizierungen zum Neurolinguistischen Programmieren (NLP) (siehe auch Link zum LaGeSo)
    • Supervisionsaus- und -fortbildung, Mediationsaus- und -fortbildung (siehe auch Link zum LaGeSo)
    • Ausbildung in Kampfsportarten für Erwachsene
  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    • Schulische Ausbildung einschließlich musisch-kulturellem Bereich für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsenenbildung bei Gruppen ab vier Teilnehmende
    • Ergänzungsschulen nach § 102 Schulgesetz
    • Freie Einrichtungen nach § 104 Schulgesetz (zum Beispiel Nachhilfeeinrichtungen), vertiefte Berufsorientierung und berufliche Bildungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildende an öffentlichen und privaten (staatlich anerkannten) berufsbildenden Schulen
    • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte (zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Familienpflegerinnen und Familienpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger)
    • Hochschulbildungsgänge, Bachelorstudiengänge, studienvorbereitende Maßnahmen, Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an Hochschulen
    • Berufsakademie „Wissenschaftliches Schreiben“
  • Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
    • Erwachsenenausbildung im musisch-kulturellen Bereich bei Gruppen bis drei Teilnehmende sowie Ausstellung von Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20a UStG im kulturellen Bereich
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)
    • Berufliche Bildungsmaßnahmen für die akademischen Berufe des Gesundheitswesens, der Medizinalfachberufe, der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie der Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärter
    • Erwachsenenausbildung im medizinischen Bereich
    • Ausbildungen zur Yogalehrerin/zum Yogalehrer im Bereich des Gesundheitswesens
    • Qualifizierungen im Bereich des Gesundheitswesens zum Neurolinguistischen Programmieren (NLP)
    • Supervisionsaus- und -fortbildungen für angehende Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten
    • Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung, Erste Hilfe am Kind (Kindernotfallseminar), Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Frühdefibrillationsausbildung, Transportausbildung
    • Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe, Rettungssanitäterausbildung, Kindernotfallkurs für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Tagesmütter und Tagesväter, Babysitterlehrgang, Sanitäterausbildung, Ersthelferausbildung
    • Berufsfindungs- und Arbeitsplatzerprobungsmaßnahmen für Rehabilitanden mit psychischen Vorerkrankungen
  • Senatsverwaltung für Finanzen
    • Tauchschulen, Tauchlehrerin-/Tauchlehrerausbildung
    • Alle übrigen Fälle im Bereich des öffentlichen Dienstes

Bitte beachten: Antragstellung und Gebühren gelten nur für die Berufsgebiete der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Antragstellung

Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung sind folgende Unterlagen bzw. Informationen beizufügen:

  • Bildungsinhalte, Zielgruppen, Unterrichtsdauer und Unterrichtsmethoden für jeden Kurs/jede Maßnahme
  • Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte
  • Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug (soweit vorhanden)
  • Musterzertifikate oder Musterteilnahmebescheinigungen und Musterverträge mit den Teilnehmenden und/oder den Auftraggeberinnen und Auftraggebern
  • Sofern die angebotenen Maßnahmen aus Bundes- oder Landesmitteln finanziert wurden/werden, bitte die jeweiligen Bewilligungs-/Zuwendungsbescheide beifügen.

Das ausfüllbare Antragsformular stellen wir per E-Mail zur Verfügung.

Gebühren

  • Art der Bescheinigung

    Euro

  • Erteilung einer ausschließlichen Folgebescheinigung

    215,00

  • Ersterteilung einer Bescheinigung für maximal drei Bildungsmaßnahmen

    320,00

  • Ersterteilung einer Bescheinigung für mindestens vier bis
    maximal 19 Bildungsmaßnahmen

    420,00

  • Ersterteilung einer Bescheinigung für mehr als 20 Bildungsmaßnahmen

    595,00

Weitere Informationen

  • Merkblatt Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung

    PDF-Dokument (81.3 kB)

  • Merkblatt Vereinfachungsregelung

    PDF-Dokument (98.3 kB)

Kontakt

Janette Abraham

Tel.: (030) 9028 1438

E-Mail