Unter bestimmten Voraussetzungen können für berufliche Bildungsmaßnahmen Bescheinigungen zur Befreiung von der Umsatzsteuer bei der jeweils zuständigen Landesbehörde (siehe unter „Zuständigkeiten“) beantragt werden. Diese Bescheinigungen sind in der Regel gebührenpflichtig. Sie sind dem zuständigen Finanzamt vorzulegen, das dann über die tatsächliche Befreiung entscheidet. Einzelheiten regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG) in § 4 Nr. 21a, Doppelbuchstabe bb in Verbindung mit dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE).
Umsatzsteuerbefreiung
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Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeiten
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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ist für die Ausstellung von Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigungen für folgende Berufsgebiete zuständig, sofern der/die Antragstellende steuerlich in Berlin geführt wird (die Aufzählung ist nicht abschließend):
- Erwachsenenausbildung, Erwachsenenfortbildung und Erwachsenenweiterbildung für Berufe nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz
- Erwachsenenausbildung zur Yogalehrerin/zum Yogalehrer (siehe auch Link zum LaGeSo)
- Qualifizierungen zum Neurolinguistischen Programmieren (NLP) (siehe auch Link zum LaGeSo)
- Supervisionsaus- und -fortbildung, Mediationsaus- und -fortbildung (siehe auch Link zum LaGeSo)
- Ausbildung in Kampfsportarten für Erwachsene
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulische Ausbildung einschließlich musisch-kulturellem Bereich für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsenenbildung bei Gruppen ab vier Teilnehmende
- Ergänzungsschulen nach § 102 Schulgesetz
- Freie Einrichtungen nach § 104 Schulgesetz (zum Beispiel Nachhilfeeinrichtungen), vertiefte Berufsorientierung und berufliche Bildungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildende an öffentlichen und privaten (staatlich anerkannten) berufsbildenden Schulen
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte (zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Familienpflegerinnen und Familienpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger)
- Hochschulbildungsgänge, Bachelorstudiengänge, studienvorbereitende Maßnahmen, Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an Hochschulen
- Berufsakademie „Wissenschaftliches Schreiben“
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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Erwachsenenausbildung im musisch-kulturellen Bereich bei Gruppen bis drei Teilnehmende sowie Ausstellung von Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20a UStG im kulturellen Bereich
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Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)
- Berufliche Bildungsmaßnahmen für die akademischen Berufe des Gesundheitswesens, der Medizinalfachberufe, der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie der Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärter
- Erwachsenenausbildung im medizinischen Bereich
- Ausbildungen zur Yogalehrerin/zum Yogalehrer im Bereich des Gesundheitswesens
- Qualifizierungen im Bereich des Gesundheitswesens zum Neurolinguistischen Programmieren (NLP)
- Supervisionsaus- und -fortbildungen für angehende Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten
- Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung, Erste Hilfe am Kind (Kindernotfallseminar), Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Frühdefibrillationsausbildung, Transportausbildung
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe, Rettungssanitäterausbildung, Kindernotfallkurs für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Tagesmütter und Tagesväter, Babysitterlehrgang, Sanitäterausbildung, Ersthelferausbildung
- Berufsfindungs- und Arbeitsplatzerprobungsmaßnahmen für Rehabilitanden mit psychischen Vorerkrankungen
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Senatsverwaltung für Finanzen
- Tauchschulen, Tauchlehrerin-/Tauchlehrerausbildung
- Alle übrigen Fälle im Bereich des öffentlichen Dienstes
Bitte beachten: Antragstellung und Gebühren gelten nur für die Berufsgebiete der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Gebühren
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Art der Bescheinigung
Euro
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Erteilung einer ausschließlichen Folgebescheinigung
215,00
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Ersterteilung einer Bescheinigung für maximal drei Bildungsmaßnahmen
320,00
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Ersterteilung einer Bescheinigung für mindestens vier bis
maximal 19 Bildungsmaßnahmen420,00
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Ersterteilung einer Bescheinigung für mehr als 20 Bildungsmaßnahmen
595,00
Weitere Informationen
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Merkblatt Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung
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Merkblatt Vereinfachungsregelung
Arbeit und Berufliche Bildung
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Tel.: (030) 9028-0