Zusätzlich zu deinen regulären Urlaubstagen kannst du als Auszubildende/Auszubildender 5 Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr beantragen. Du kannst den Anspruch vom aktuellen Kalenderjahr mit dem Anspruch vom folgenden Kalenderjahr zusammenfassen. Das heißt, du kannst 10 Tage Bildungszeit beanspruchen.
Das bedeutet, dass du deine Ausbildungsvergütung weiter erhältst und dich von der Arbeit freistellen lassen kannst, um ein Angebot der politischen Bildung zu nutzen.
Hier findest du eine Übersicht der Angebote: “https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/suche/(Link zu der Übersicht der Angebote)”: https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/suche/