Deutsche Staatsangehörige, die als Spätaussiedler mit abgeschlossener Berufsausbildung aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, müssen ihre Ausbildung auch hier anerkennen lassen.
Der Personenkreis der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler hat über die Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes einen Rechtsanspruch auf Anerkennung und Gleichstellung seiner im Herkunftsland erworbenen Berufsabschlüsse oder Befähigungsnachweise (§ 10 Bundesvertriebenengesetz).
Auch hier wird die Gleichstellung im Einzelfall geprüft und ausgesprochen.
Bei Antragstellung empfiehlt sich die Begleitung durch eine Person mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache, falls diese vom Antragsteller/von der Antragstellerin noch nicht ausreichend beherrscht wird.