Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Ausland-intro

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ist für folgende Verfahren zur Anerkennung von Aus- und Fortbildungsberufen zuständig:

  • Berufsanerkennung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
  • Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsaus- bzw. -fortbildungen aus der ehemaligen DDR gemäß Art. 37 Einigungsvertrag

Anerkennungsinteressierte, die eine berufliche Aus- oder Fortbildung im Ausland abgeschlossen haben, aber nicht zu den oben genannten Personengruppen gehören, stellen ihre Anerkennungsanträge im Bereich der deutschen Ausbildungs- und Fortbildungsberufe bitte bei den Berufskammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Apotheker-, Ärzte-, Notar-, Rechtsanwalts-, Steuerberater-, Tierärzte-, Zahnärztekammer, Verwaltungsakademie, Zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Landwirtschaft).

Die für Sie zuständige Stelle finden Sie im sogenannten Anerkennungsfinder des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse erhalten Sie unter folgenden Adressen:

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anerkennung schulischer Abschlüsse, Anerkennung und Bewertung von Studienabschlüssen, Führen ausländischer Hochschulgrade und -titel, Lehramtsabschlüsse, sozialpädagogische Berufsabschlüsse IQ-Netzwerk Berlin Information und Beratung zu Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen in Berlin Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Hotline zur beruflichen Anerkennung Tel.: (030) 1815-1111 Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulqualifikationen, Anerkennung im Hochschulbereich, Gleichwertigkeitsbescheide für nicht reglementierte, landesrechtlich geregelte Berufe Einheitlicher Ansprechpartner Berlin (EA Berlin) Über das Onlineportal EA Berlin haben Sie die Möglichkeit, Berufsanerkennungsverfahren für reglementierte Berufe online abzuwickeln. Der EA Berlin unterstützt Sie dabei als Verfahrensbegleiter im Rahmen der Berufsqualifikationsrichtlinie (BQRL).

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