Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ist für folgende Verfahren zur Anerkennung von Aus- und Fortbildungsberufen zuständig:
- Berufsanerkennung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsaus- bzw. -fortbildungen aus der ehemaligen DDR gemäß Art. 37 Einigungsvertrag
Anerkennungsinteressierte, die eine berufliche Aus- oder Fortbildung im Ausland abgeschlossen haben, aber nicht zu den oben genannten Personengruppen gehören, stellen ihre Anerkennungsanträge im Bereich der deutschen Ausbildungs- und Fortbildungsberufe bitte bei den Berufskammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Apotheker-, Ärzte-, Notar-, Rechtsanwalts-, Steuerberater-, Tierärzte-, Zahnärztekammer, Verwaltungsakademie, Zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Landwirtschaft).
Die für Sie zuständige Stelle finden Sie im sogenannten Anerkennungsfinder des Bundesinstituts für Berufsbildung.