Während sich bundesweit die Lage am Ausbildungsmarkt zugunsten der Ausbildungssuchenden entwickelt, ist der Ausbildungsmarkt im Land Berlin nach wie vor sowohl von Versorgungs- als auch Passungsproblemen geprägt. Der großen Nachfrage von ausbildungssuchenden Jugendlichen steht kein ausreichendes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen gegenüber.
Hier kommt die Ausbildungsplatzumlage ins Spiel: Unternehmen zahlen einen vorher festgelegten Betrag in einen gemeinsamen Fonds ein, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Aus diesem Fonds werden ausbildenden Betrieben die Kosten der Berufsausbildung, insbesondere die Ausbildungsvergütungen, erstattet. Dadurch wird gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein Anreiz geschaffen, nicht aus finanziellen Gründen auf Berufsausbildung zu verzichten. Ziel ist, über ein solidarisches Finanzierungssystem die Motivation der Betriebe zu erhöhen, Ausbildungsplätze zu schaffen, und im Ergebnis das Angebot an Ausbildungsplätzen in Berlin insgesamt spürbar zu verbessern.
In den Richtlinien der Regierungspolitik des Berliner Senats 2023 ist festgehalten, in einem „Bündnis für Ausbildung“ Mittel und Wege zu erörtern, wie im Land Berlin für ausbildungssuchende Jugendliche ein tragfähiges und nachhaltiges Angebot an Ausbildungsplätzen geschaffen werden kann. Dafür sollen bis zum 30.04.2025 mindestens 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen geschaffen werden. Entscheidend ist dabei die Zahl der wirklich unterschriebenen Ausbildungsverträge und nicht die Zahl der gemeldeten Stellen. Wenn dies nicht gelingt, soll die Ausbildungsplatzumlage greifen und bis zum Sommer 2025 ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen werden.
Hierfür hat die Senatsverwaltung für Arbeit bereits im Jahr 2022 Grundlagen erarbeitet bzw. erarbeiten lassen, die als Ausgangspunkt für die nun anstehenden Arbeiten am Gesetzentwurf dienen. Dazu gehören: