Nach § 82 Berufsbildungsgesetz berät der Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) die Landesregierung in Fragen der Berufsbildung. Er setzt sich zusammen aus je sechs Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden. Die Mitglieder werden für vier Jahre vom Senat von Berlin berufen.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit unterstützt dabei den Erfahrungsaustausch und die Konsensbildung aller verantwortlichen Akteure im Bereich der beruflichen Bildung.
Der Landesausschuss für Berufsbildung wirkt auf eine stetige Entwicklung der Qualität der Bildung ein. Zur Stärkung der regionalen Ausbildungssituation kann der LAB Empfehlungen aussprechen bzw. Stellungnahmen abgeben.
Die Führung der Geschäftsstelle des LAB obliegt der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung II.