Wirtschaftsbereiche

Beschäftigte können sich nur dann auf die Bestimmungen eines Tarifvertrages berufen, wenn eine Tarifbindung vorliegt. Dafür müssen sie Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft und bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein, der dem vertragschließenden Arbeitgeberverband angehört oder selbst den Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Branchenauswahl

Welche Tarifverträge gelten, richtet sich nach dem Wirtschaftsbereich, dem der Betrieb, in dem die Beschäftigten arbeiten, zuzuordnen ist. Werden in einem Betrieb Tätigkeiten mehrerer Wirtschaftsbereiche ausgeübt (sogenannter Mischbetrieb), gelten unabhängig von den einzelnen Tätigkeiten der Beschäftigten nur die Tarifverträge des Wirtschaftsbereichs, in welchem die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Beschäftigten ausgeübt wird.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Unabhängig von der Tarifbindung durch Gewerkschafts- oder Arbeitgeberverbands­mitgliedschaft können Tarifverträge auf alle Arbeitsverhältnisse eines Wirtschaftsbereiches bundesweit oder regional Anwendung finden, wenn sie von der zuständigen Bundes- oder Landesarbeitsbehörde für allgemeinverbindlich erklärt worden sind.

Tarifinformationen im Überblick zu ausgewählten Branchen

  • Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin

    Stand: Januar 2022
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  • Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Brandenburg

    Stand: Januar 2022
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