Schwarzarbeit
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Bußgeld/Strafe
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Nichtanmeldung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Sozialversicherung
§ 111 Absatz 1 Nummer 2 Viertes Buch SozialgesetzbuchBußgeld bis zu 25.000 Euro
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Nichtanmeldung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Sozialversicherung (im Falle geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten)
§ 111 Absatz 1 Nummer 2 Viertes Buch SozialgesetzbuchBußgeld bis zu 5.000 Euro
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Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen
(Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile)
§ 266a StrafgesetzbuchFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
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Steuerhinterziehung
§ 370 Absätze 1 und 3 AbgabenordnungFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
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Leichtfertige Steuerverkürzung
§ 378 Absatz 1 AbgabenordnungBußgeld bis zu 50.000 Euro
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Steuergefährdung
§ 379 Absatz 1 AbgabenordnungBußgeld bis zu 5.000 Euro
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Betrügerischer Leistungsmissbrauch
§ 263 Absätze 1 und 3 StrafgesetzbuchFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
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Rechtswidrige (Reise-)Gewerbeausübung im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang
§ 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Bußgeld bis zu 50.000 Euro
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Unerlaubte Handwerksausübung im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang
§ 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Bußgeld bis zu 50.000 Euro
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Beauftragung mit Schwarzarbeit
Bußgeld bis zu 50.000 Euro
Arbeit und Berufliche Bildung
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Tel.: (030) 9028-0