Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Prüfungen
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Bußgeld
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Nichtvorlage des von Personen während der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in den in § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen mitzuführenden Personalausweises, Passes, Pass- oder Ausweisersatzes bei einer Prüfung nach § 2 Absatz 1 und Absatz 1a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 2 Absatz 1 und Absatz 1a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 8 Absatz 2 Nummer 1 SchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzBußgeld bis zu 5.000 Euro
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Nichtvorlage des für die vorgeschriebene Dauer von Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgebern der in § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen aufzubewahrenden schriftlichen Hinweises nach § 2a Absatz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei einer Prüfung nach § 2 Absatz 1 und Absatz 1a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 2 Absatz 1 und Absatz 1a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 2a Absätze 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 8 Absatz 2 Nummer 2 SchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzBußgeld bis zu 1.000 Euro
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Nichterduldung einer Prüfung nach § 2 Absatz 1 und Absatz 1a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder Nichtmitwirkung an einer solchen durch Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber, Beschäftigte, Auftraggeberinnen beziehungsweise Auftraggeber (im Sinne von § 2 Umsatzsteuergesetz) sowie Dritten (bei denen eine Person zur Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen tätig ist), insbesondere Nichterteilung der für die Prüfung nach § 2 Absatz 1 und Absatz 1a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erheblichen Auskünfte (§ 3 Absatz 2 Nummer 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz), Nichtvorlage der in § 3 und § 4 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Unterlagen oder Nichtzulassung des Betretens von Geschäftsräumen bzw. Grundstücken in den Fällen des § 3 Absatz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 4 Absatz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
§ 8 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei Prüfungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und Absatz 1a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
§ 23 Absatz 1 Nummer 2 und 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bei Prüfungen nach §2 Absatz 1 Nummer 5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz§ 2 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 3 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 4 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 8 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 23 Absatz 1 Nummer 2 und 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§ 2 UmsatzsteuergesetzBußgeld bis zu 30.000 Euro
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Nichterduldung einer Prüfung der Zollverwaltung nach § 2 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder Nichtmitwirkung an einer solchen durch Auftraggeberinnen beziehungsweise Auftraggebern, die nicht Unternehmerinnen beziehungsweise Unternehmer im Sinne von § 2 Umsatzsteuergesetz sind, insbesondere Nichterteilung der für die Prüfung erheblichen Auskünfte (§ 3 Absatz 2 Nummer 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) oder Nichtvorlage der in § 4 Absatz 3 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Unterlagen
§ 2 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 3 Absatz 2 Nummer 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 4 Absatz 3 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 8 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 2 UmsatzsteuergesetzBußgeld bis zu 1.000 Euro
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Nichtvorlage des Passes, des Pass- oder Ausweisersatzes, des Aufenthaltstitels, der Duldung oder der Aufenthaltsgestattung durch nichtdeutsche Staatsangehörige bei einer Prüfung der Zollverwaltung nach § 2 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 2 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 8 Absatz 2 Nummer 4 SchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzBußgeld bis zu 1.000 Euro
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Nichtübermittlung von Daten nach § 5 Absatz 3 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auch in Verbindung mit § 17 Satz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§ 8 Absatz 2 Nummer 5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei Prüfungen nach §2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 23 Absatz 1 Nummer 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bei Prüfungen nach §2 Absatz 1 Nummer 5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 5 Absatz 3 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 8 Absatz 2 Nummer 5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
§ 17 Satz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§ 23 Absatz 1 Nummer 4 Arbeitnehmer-EntsendegesetzBußgeld bis zu 30.000 Euro
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Nichtaufbewahrung von Rechnungen, Zahlungsbelegen oder anderen beweiskräftigen Unterlagen über Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren durch nicht unternehmerisch tätige Personen, die entsprechende Lieferungen beziehungsweise Leistungen in Anspruch genommen haben
Bußgeld bis zu 500 Euro
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Nichtaufzeichnung des Beginns, des Endes und der Dauer der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten und Nichtaufbewahrung dieser Aufzeichnungen für mindestens zwei Jahre durch Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber gemäß § 19 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§ 19 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§ 23 Absatz 1 Nummer 8 Arbeitnehmer-EntsendegesetzBußgeld bis zu 30.000 Euro
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Nichtbereithaltung der zur Kontrolle der Einhaltung eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nach § 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 5 Nummer 1 bis 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder einer Rechtsverordnung nach § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz erforderlichen Unterlagen in deutscher Sprache im Inland (auf Verlangen der Prüfbehörde auch auf der Baustelle) für die gesamte Dauer der tatsächlichen Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer in Deutschland (mindestens für die Dauer der gesamten Bauleistung, insgesamt jedoch nicht länger als zwei Jahre) durch Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gemäß § 19 Absatz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§ 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§ 5 Nummer 1 bis 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§ 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§ 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§ 19 Absatz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§ 23 Absatz 1 Nummer 9 Arbeitnehmer-EntsendegesetzBußgeld bis zu 30.000 Euro
Arbeit und Berufliche Bildung
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Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
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