Bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung drohen vielfältige Sanktionen. Je nach Lage des Einzelfalls kommen hierbei in Betracht:
Bußgelder (bis zu 500.000 Euro)
Freiheitsstrafen (bis zu zehn Jahren)
Gegebenenfalls werden auch umfängliche Regress- oder Haftungsansprüche begründet. Beispielhaft seien hier genannt:
Haftung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beziehungsweise Auftraggeberinnen und Auftraggebern für die Abschiebungskosten der bei ihnen illegal beschäftigten nichtdeutschen Staatsangehörigen
Schadensersatzanspruch des Unfallversicherungsträgers gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern bei Unfällen von Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeitern
Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe