Der Handel mit Menschen zum Zweck der Arbeitsausbeutung verletzt die Würde der Betroffenen auf schwerwiegende Weise. Er belastet aber nicht nur die Opfer schwer, sondern auch deren Angehörige und Freunde sowie Bürger, die entsprechende Menschenrechtsverletzungen mehr oder weniger deutlich wahrnehmen, ohne zu wissen, ob ein solcher Fall tatsächlich vorliegt und was sie dagegen tun können.
Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung lässt ein hohes Maß an Menschenverachtung erkennen und tritt zumeist in Form international organisierter Kriminalität auf. Betroffen sind nicht nur Frauen, sondern gleichermaßen auch Männer, Kinder und Jugendliche.
Diese Seite- erläutert den Begriff „Menschenhandel“,
- informiert Sie über Hintergründe und Auswirkungen des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung,
- beleuchtet die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung dieser Form der Zwangsarbeit,
- benennt Ihnen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Ihnen schnell und vertrauensvoll weiterhelfen können, und
- bietet Ihnen die Möglichkeit, beim Verdacht auf Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung eine Überprüfung des von Ihnen beobachteten Geschehens zu veranlassen.
Weiterführende Auskünfte zu den Themen „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ und „Berliner Fachkommission Menschenhandel“ können den Webseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung entnommen werden.