Berliner Jobcoaching

Jobcoaching-intro

Berlin hat bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einen eigenen Weg eingeschlagen, den Berliner Weg: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung bietet seit 2012 das Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung an. Mit diesem Beratungs- und Begleitmodell für Langzeitarbeitslose, die an Beschäftigungsmaßnahmen oder -programmen teilnehmen, hat Berlin eine Vorreiterrolle in Deutschland übernommen. Die Integrationserfolge bestätigen den gewählten Ansatz.

Ziel des Berliner Jobcoachings ist es, die Chancen von Langzeitarbeitslosen und Arbeitssuchenden auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt durch eine aktive Begleitung und Beratung zu unterstützen und sie beim systematischen Abbau ihrer persönlichen Vermittlungshemmnisse zu begleiten.

Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB)

Das Berliner Jobcoaching steht insbesondere Langzeitarbeitslosen in Projekten der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Verfügung.

Das Coachingangebot für Teilnehmende an Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung dient der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen auf dem Weg zurück in eine reguläre Beschäftigung, der Verbesserung ihrer Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie insbesondere dem gezielten, systematischen Abbau persönlicher Beschäftigungshemmnisse. Auch der Zugang zu weiteren Hilfen, vor allem zu passgenauen Qualifizierungen, soll erleichtert werden. Das Coaching findet regelmäßig – ergänzend zur Arbeitszeit von 30 Stunden in den Beschäftigungsmaßnahmen – durch monatliche Konsultationen und Begleitung zu Jobcenter-Terminen statt.

Das Coaching erfolgt nach Maßgabe eines Geschäftsprozessmodells, das für eine gleichbleibend hohe Begleit- und Beratungsqualität sorgt. Angeboten wird eine umfassende Begleitung der Teilnehmenden in folgenden Schritten:

  • Ausführliche Erstberatung auf Basis der mit dem Jobcenter vereinbarten Eingliederungsungsvereinbarung
  • Erstellung eines persönlichen Profils und eines Entwicklungsplans
  • Umsetzung und Begleitung der im Entwicklungsplan vereinbarten Schritte
  • Nachgehende Beratung und Vermittlungslungsaktivitäten einschließlich der Dokumentation des Integrationsprozesses

Die Jobcoaches prüfen insbesondere, ob ihre Klientinnen und Klienten zusätzliche Qualifizierungen benötigen. Sie weisen motivierend auf die Möglichkeiten von landes- und bundesfinanzierten Qualifizierungsangeboten hin.

Seit 2012 ist von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung gezielt die Qualifizierung der Coaches gefördert worden, die laufend weitergebildet werden. Diese Jobcoaches sind speziell für den Berliner Arbeits- und Bildungsmarkt geschult, verfügen über Arbeitgeberkontakte sowie Berufs- und Branchenkenntnisse und beraten individuell zu den verschiedenen Angeboten und weiterführenden Hilfen.

Qualitätssicherung des Berliner Jobcoachings in der öffentlich geförderten Beschäftigung

  • Die günstige Betreuungsrelation von 1:40 sichert eine individuelle Beratungs- und Hilfeleistung und hilft, ein persönliches Vertrauensverhältnis aufzubauen.
  • Das Geschäftsprozessmodell sichert gleichbleibend hohe Beratungsqualität vom Erstprofiling bis zum Arbeitsmarktübertritt.
  • Die fortlaufende Qualifizierung der Coaches trägt maßgeblich dazu bei, dass spezifische Problemlagen besser erkannt und gelöst werden können.
  • Die Steuerung des Einsatzes der Jobcoaches über ein spezielles Fachcontrolling mit Qualitätskennzahlen hilft bei der Optimierung des Coachingeinsatzes und bildet dessen Wirkung ab.
  • Fachkonzept zur Umsetzung des Instruments Berliner Jobcoaching ab Januar 2023

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