Qualifizierung für Beschäftigung

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Qualifizierung für Beschäftigung

Mit dem Landesprogramm „Qualifizierung für Beschäftigung“ (QfB) fördert die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung niedrigschwellige Qualifizierungen für Menschen in Beschäftigungsmaßnahmen. Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Vermittlung berufsbezogener Schlüsselkompetenzen.

Über Qualifizierung für Beschäftigung werden vorrangig Qualifizierungsmaßnahmen gefördert, die inhaltlich zu den im Rahmen der Beschäftigung zu verrichtenden Tätigkeiten passen, einen arbeitsweltlichen Bezug zur Tätigkeit herstellen, aufbauende berufliche Kenntnisse vermitteln oder tätigkeitsübergreifende Kompetenzen zur Steigerung von arbeitsweltlichen Basiskompetenzen, persönlichen Kompetenzen, beruflicher Mobilität und Lernbereitschaft fördern.

Die Qualifizierungsangebote richten sich an folgende Zielgruppen:

  • Teilnehmende in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (nach § 16 d SGB Il);
  • Teilnehmende in Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II oder Beschäftigte in anderen Beschäftigungsmaßnahmen
    (auch Bundesprogramme).

Die Teilnahme ist freiwillig. Die Qualifizierungsmaßnahmen finden innerhalb der Laufzeit der Beschäftigungsmaßnahmen statt. Für Teilnehmende mit Migrationshintergrund können zusätzliche Sprachmodule gefördert werden.

Die aktuellen Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Verbesserung der berufsrelevanten Kompetenzen langzeitarbeitsloser und marktferner Teilnehmender
  • Digitale Grundkompetenzen
  • Basisqualifizierungen zur Steigerung der Grundbildungskompetenzen
  • Gesundheitsprophylaxe und Gesundheitsförderung als Basis für eine zukünftige gelingende, nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt
  • Das Instrument wird aus Mitteln des Landes Berlin finanziert.