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Teilhabe am Arbeitsmarkt - Ergänzungsförderung nach § 16i SGB II
Menschen im SGB II-Leistungsbezug, die schon sehr lange Zeit erfolglos eine Arbeit suchen, bekommen mit dem Instrument § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eine neue Chance. Berlin unterstützt gemeinwohlorientierte Arbeitgeber, die ihnen einen Arbeitsplatz bieten, zusätzlich finanziell. Teilhabe am Arbeitsmarkt - Ergänzungsförderung nach § 16i SGB II