![Teilhabe am Arbeitsmarkt - Ergänzungsförderung nach § 16i SGB II Rollstuhlfahrer am Arbeitsplatz](/imgscaler/16iDEc3fnTDEtGH99VG36g7gnw8fxc4m0g8T8sclqRE/r4zu3/L3N5czExLXByb2QvZm90b2xpYS9tZW5zY2hlbi9jcm9wX182MDBfMzAwXzBfNDRfNjAwXzM5OS43NV8wZWRjODExZWNiMmFiZjk5NjcwYWE3MTA0NmQ5YmMxZl9mb3RvbGlhXzQ1NTk3OTY3X3N1YnNjcmlwdGlvbl9tb250aGx5X3hsLmpwZw.jpg?ts=1683101053)
Bild: Claudia Nagel - Fotolia.com
Teilhabe am Arbeitsmarkt - Ergänzungsförderung nach § 16i SGB II
Menschen im SGB II-Leistungsbezug, die schon sehr lange Zeit erfolglos eine Arbeit suchen, bekommen mit dem Instrument § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eine neue Chance. Berlin unterstützt gemeinwohlorientierte Arbeitgeber, die ihnen einen Arbeitsplatz bieten, zusätzlich finanziell. Teilhabe am Arbeitsmarkt - Ergänzungsförderung nach § 16i SGB II