Berlin und die Europäische Beschäftigungsstrategie

Beschaeftigungsstrategie-intro

Die Landesarbeitsmarktpolitik in Berlin orientiert sich an den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie und fördert Maßnahmen, die den Zielen der Strategie „Europa 2020“ entsprechen. Diese Aktivitäten werden durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. In der laufenden Förderperiode konzentriert sich die Berliner Gesamtstrategie für die Strukturfonds auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Beschäftigung in der Stadt. Die Gesamtstrategie basiert auf den drei zentralen Handlungsfeldern Wirtschaft, Wissen sowie Umwelt/nachhaltige Stadtentwicklung und Integration. Weitere Informationen über die Verwendung der Mittel aus den EU-Strukturfonds in Berlin finden Sie auf den Internetseiten der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit in Berlin (BBWA).

Die Offene Methode der Koordinierung

Ein Instrument der EU zur Durchsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie besteht in der sogenannten Offenen Methode der Koordinierung. Dieser Koordinierungsprozess verläuft – vereinfacht – wie folgt:

Die Kommission und der Rat verfassen regelmäßig Beschäftigungspolitische Leitlinien, anhand derer die Mitgliedstaaten Nationale Reformprogramme erarbeiten. Die Kommission und der Rat überprüfen die Nationalen Reformprogramme und ihre Umsetzung. Sie berichten darüber dem Europäischen Rat, also dem jährlichen Gipfeltreffen der Staatschefs. Der Europäische Rat zieht aus diesen Berichten Schlussfolgerungen für die Erarbeitung der nächsten Leitlinien für Beschäftigung. Zudem erstellen die Mitgliedstaaten jährlich Umsetzungsberichte zu den Nationalen Reformprogrammen, die die Kommission und der Rat prüfen. Als Ergebnis dieser Prüfung erstellen die Kommission und der Rat einen jährlichen Gemeinsamen Beschäftigungsbericht und geben Länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten.

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Karin Reichert

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