Ziel der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen Bildung ist es, die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU zu erhöhen. Zu diesem Zweck soll europaweite Transparenz bezüglich berufsqualifizierender Abschlüsse erreicht werden. Dazu wurde ein Europäischer Qualifikationsrahmen erstellt, der die Funktion eines „Übersetzungsinstruments“ zwischen den verschiedenen Qualifikationssystemen der EU übernehmen soll. In Deutschland wurde ein nationaler Qualifikationsrahmen entwickelt, der mit den Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens verknüpft ist, um eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu ermöglichen.
Mit der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020“ wird Bildung und Ausbildung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Ziel ist die Senkung der Schulabbruchquote bei gleichzeitiger Erhöhung des Anteils von Hochschulabsolventinnen und -absolventen bzw. von Personen mit gleichwertigem Bildungsabschluss. Um diese Ziele zu erreichen, hat die EU unter anderem die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten ins Leben gerufen. Sie umfasst die Schaffung eines europäischen Rahmens für die Anerkennung und den Erwerb von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufsabschlüssen sowie für den Bereich des lebenslangen Lernens.
Das Land Berlin unterstützt die Realisierung der berufsbildungspolitischen Ziele der Strategie „Europa 2020“ und nutzt insbesondere die Mittel der Europäischen Strukturfonds für die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Menschen, die keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden.
- Beschluss zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020“ bei der Europäischen Kommission
- Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Europäischen Kommission
- Programme zur beruflichen Bildung bei der Europäischen Kommission
- Europäische Strukturfonds bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe