Für die Beschäftigungspolitik ist grundsätzlich jeder Mitgliedstaat der EU selbst zuständig. Die gemeinsame Zielsetzung ist es, ein durchweg hohes Beschäftigungsniveau in der EU zu schaffen. Dafür haben sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt, ihre Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik zu koordinieren und eine europäische Beschäftigungsstrategie zu entwickeln. Diese ist Teil der Strategie „Europa 2020“, einer auf zehn Jahre angelegten Wachstumsstrategie, die der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs im Juni 2010 in der Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise beschloss. Ziele sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Produktivität, des Wachstumspotenzials sowie des sozialen Zusammenhalts und der wirtschaftlichen Konvergenz in der EU.
„Europa 2020“ beruht auf drei thematischen Schwerpunkten:
- Intelligentes Wachstum – durch wirksamere Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation
- Nachhaltiges Wachstum – durch eine konsequente Ausrichtung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft
- Integratives Wachstum – durch die vorrangige Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung von Armut
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung richtet ihre Beschäftigungspolitik unmittelbar an diesen europäischen Rahmenbedingungen aus und setzt diese auf Landesebene mit konkreten Maßnahmen bzw. Programmen um.