Viele Beschäftigte erkranken im Laufe ihres Berufslebens am Arbeitsplatz. Unter bestimmten Voraussetzungen können arbeitsbedingte Erkrankungen als Berufskrankheit oder auch als Arbeitsunfall anerkannt werden.
Der Weg zur Anerkennung ist jedoch oft mühsam und langwierig. Findet die Unfallversicherung bei ihrer Prüfung keine hinreichenden Nachweise für einen Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung, erfolgt keine Anerkennung als Berufskrankheit – es sei denn, die Versicherten selbst können plausibel nachweisen, dass die von ihnen ausgeübte Tätigkeit die Ursache für ihre Erkrankung ist. Für die Geschädigten ist dies alleine aber kaum möglich.
Erkrankte benötigen hierbei in der Regel professionelle Beratung und Hilfe. Diese Unterstützung bietet die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA).
Das Angebot der Beratungsstelle richtet sich an in Berlin ansässige
- Beschäftigte oder ehemals Beschäftigte
- Betriebsrätinnen und Betriebsräte
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Ärztinnen und Ärzte
Das Team der Beratungsstelle vereint Expertise aus verschiedenen Fachrichtungen und ist seit langem im Arbeitsschutz verwurzelt. Es unterstützt am Arbeitsplatz erkrankte oder verunglückte Beschäftigte in allen Phasen des Verfahrens dabei, die ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich zu erhalten. Im Rahmen ihrer Netzwerkfunktion setzt sich die Beratungsstelle für eine Beweislasterleichterung zugunsten der Betroffenen im Berufskrankheitenverfahren ein. Eine Zusammenfassung der Angebote der Beratungsstelle finden Sie im Informationsflyer der Beratungsstelle.