Sind Sie vorübergehend oder dauerhaft aus dem Ausland nach Berlin gekommen und haben Fragen zu hier geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen? Möchten Sie sich beraten lassen, unter welchen Bedingungen Sie hier tätig werden und Ihre Rechte wahrnehmen können? Dann können Sie die unten angeführten und von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales geförderten Beratungs- und Unterstützungsangebote nutzen.
Die Angebote richten sich insbesondere an
- aus dem EU-Ausland vorübergehend nach Deutschland entsandte Beschäftigte,
- in Deutschland dauerhaft eine Arbeit anstrebende oder schon ausübende Migrantinnen und Migranten,
- Personen, die sich nicht sicher sind, ob die von ihnen ausgeübte oder angestrebte Arbeit in Form eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Gewerbetätigkeit erfolgen soll,
- Menschen, die als Geflüchtete nach Berlin gekommen sind,
- Opfer von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit.