Unfallgeschehen (2023)

Im Jahr 2022 ereigneten sich in Berlin 29.968 meldepflichtige Arbeitsunfälle, 25 weniger als im Vorjahr. Die Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter liegt bei 16,2 und damit niedriger als in allen Vorjahren, einschließlich der Jahre 2020 und 2021, die von der COVID-19-Pandemie mit Massenquarantäne und Kurzarbeit geprägt waren.

Ein Unfall ist nach § 193 SGB VII meldepflichtig, wenn ein Versicherter durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.

Um Unfallrisiken im Zeitvergleich beurteilen zu können, werden Unfallquoten berechnet, die die absoluten Unfallzahlen auf geeignete Bezugsgrößen beziehen. Die Arbeitsunfälle werden auf 1.000 Vollarbeiter bezogen. Die Zahl der „Vollarbeiter“ ist eine statistische Rechengröße, bei der zeitlich unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeitbeschäftigung, Mehrarbeit) der Versicherten auf ein Beschäftigungsverhältnis mit normaler Vollarbeit umgerechnet werden. So zählen zwei Teilzeitbeschäftigte, die jeweils die Hälfte dieser Stundenzahl gearbeitet haben, statistisch als ein Vollbeschäftigter. In der Zahl der Vollbeschäftigten sind z. B. auch ehrenamtlich Tätige, Blutspenderinnen und Blutspender sowie Arbeitslose, die ebenfalls in der Unfallversicherung versichert sind, anteilig enthalten.

Berlin liegt bei den Arbeitsunfallquoten statistisch unter dem Bundesdurchschnitt. Mit 16,21 Verunglückten je 1.000 Vollarbeiter im Jahr 2022 hat sich der positive Trend der Vorjahre im Wesentlichen bestätigt. Die bundesweite Unfallquote liegt mit 19 Verunglückten je 1.000 Vollarbeiter im Jahr 2022 unter dem Vorjahreswert.

Auch die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ist mit 11010 im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr gesunken.

Als Wegeunfall gilt jeder Unfall, den ein Versicherter auf dem Weg nach oder von dem Ort der versicherten Tätigkeit erleidet. Im Vordergrund stehen dabei Verkehrsunfälle, die mehr als die Hälfte der Wegeunfälle ausmachen. Wegeunfälle sind den Arbeitsunfällen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII gleichgestellt.

Betrachtet man die Entwicklung der letzten Jahre, so zeigt sich sowohl bei den Arbeitsunfällen als auch bei den Wegeunfällen ein rückläufiger Trend der Unfallzahlen.

Die Anzahl der dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) gemeldeten
tödlichen Arbeitsunfälle ist im aktuellen Berichtsjahr niedriger als im Vorjahr. Im Jahr 2023 sind fünf Personen tödlich verunglückt, im Jahr 2022 waren es sieben Personen.

Vier von fünf tödlichen Arbeitsunfällen ereigneten sich auf Baustellen oder im Baugewerbe. Die Ursachen für die tödlichen Arbeitsunfälle waren folgende:

  • Beim Abbruch eines Dachstuhls stürzte dieser ein. Dabei stürzte eine Brandwand und ein Schornstein um und verletzte den Arbeitnehmer tödlich am Kopf.
  • Der Verunfallte wurde von einem umstürzenden Tiefbaugerät erschlagen.
  • Vermutlich beim Verladen von Isoliermaterial aus dem Bauaufzug im obersten Geschoss (7. Gerüstlage) zwischen Bauaufzug und Gerüst abgestürzt.
  • Bei Abdichtungs- und Dämmarbeiten an der Kelleraußenwand stürzte die Giebelwand ein und begrub den Verunfallten unter sich.

Ein tödlicher Arbeitsunfall ereignete sich im Recyclingbereich. Der Verunfallte wurde beim Entladevorgang vom Abrollcontainerfahrzeug beim Öffnen eines mit Holzabfällen beladenen Containers von der Tür gegen den Kopf geschlagen.

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