Wir über uns

Nahaufnahme von aufeinander gestapelten Händen als Zeichen für Zusammenhalt und Teamwork.

Ministerielle Aufgaben

Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Berlin ist im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) integriert. Dort nimmt das Fachreferat „Arbeitsschutz und technische Sicherheit“ die Aufgaben der obersten Landesbehörde auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit sowie Dritter wahr.

Wesentliche Tätigkeitsfelder des Fachreferats bestehen in der Mitwirkung auf dem Gebiet der Arbeitsschutzgesetzgebung, in der Abstimmung zu Fragen des Vollzugs staatlichen Arbeitsschutzrechts mit den anderen Bundesländern und Bundesministerien sowie in der Mitarbeit in Ausschüssen auf Bundesebene. Aspekte sind u. a. der Technische Arbeitsschutz, die Unfallverhütung, die Arbeitsmedizin, der Soziale Arbeitsschutz, Fragen der Arbeitsorganisation und der psychischen Belastung bei der Arbeit, Angelegenheiten der Gefahrstoffe einschließlich biologischer Agenzien, der Betriebssicherheit, der Technischen Sicherheit sowie der Ladenöffnung.

Des Weiteren koordiniert das Fachreferat die Zusammenarbeit des staatlichen Arbeitsschutzes mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung auf der Grundlage der im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII vorgegebenen gesetzlichen Verpflichtungen und fördert die gegenseitige Unterrichtung über wesentliche Ergebnisse der Tätigkeiten, sowie den Erfahrungsaustausch.

Organigramm der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit dem Aufbau der Berliner Arbeitsschutzverwaltung.

Aufbau der Berliner Arbeitsschutzverwaltung

Dem Referat obliegt die Fachaufsicht, nach § 9 Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln), über das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die recht- und ordnungsmäßige Erledigung der Aufgaben des LAGetSi und auf die zweckentsprechende Handhabung des von dort auszuübenden Verwaltungsermessens.

Kontakt

Referat II E – Arbeitsschutz und technische Sicherheit

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