Fragen und Antworten zum Thema Silvesterfeuerwerk in Berlin

Abendliches Silvester-Feuerwerk mit Silhouette der Stadt Berlin.

Silvesterkracher – des einen Freud‘, des anderen Leid:
Jahr für Jahr geschehen zahlreiche Unfälle im Zusammenhang mit der Verwendung von Feuerwerkskörpern. Feuerwerk ist schön anzusehen, kann aber belästigende und gefährliche Auswirkungen auf Dritte haben. Welche Regeln gelten für die Verwendung von Silvesterfeuerwerk und was ist bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern unbedingt zu beachten?

  • Was sind Feuerwerkskörper?

    Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke.

  • Was sind pyrotechnische Gegenstände?

    Pyrotechnische Gegenstände sind gem. dem Sprengstoffgesetz Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten (pyrotechnische Sätze), mit denen auf Grund selbsterhaltender, exotherm ablaufender chemischer Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch oder eine Kombination dieser Wirkungen erzeugt werden soll.

  • Was bedeuten die Kategorien F1, F2 und F 3 bei Silvesterfeuerwerk?
    Gemäß dem Sprengstoffgesetz:
    • Kategorie F1: Feuerwerkskörper, von denen eine sehr geringe Gefahr ausgeht, die einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in geschlossenen Bereichen vorgesehen sind, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind,
    • Kategorie F2: Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind,
    • Kategorie F3: Feuerwerkskörper, von denen eine mittlere Gefahr ausgeht, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit jedoch nicht gefährdet und die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind.
  • Was gehört zu F1 Feuerwerk?

    Feuerwerk der Kategorie 1 – F1/ Klasse 1/ Kleinstfeuerwerk/ Jugendfeuerwerk/ Ganzjahresfeuerwerk. Pyrotechnische Gegenstände wie z.B. Wunderkerzen, Knatterbälle oder Tischfeuerwerke der Kategorie 1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen ab 12 Jahren abgegeben und von ihnen verwendet werden.

  • Was gehört zu F2 Feuerwerk?

    Zum Beispiel Raketen, Batterien oder Knallkörper.
    Dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und von ihnen verwendet werden.

  • Wohin kann ich meine Beschwerde zu einem Vorfall in Verbindung mit Pyrotechnik in der Silvesternacht richten?

    Beschwerden zu Verstößen nehmen in Berlin die Ordnungsämter der Bezirke und die Polizei entgegen. Dabei ist es sehr wichtig, Störer, Schadensverursacher, Ort und Zeit konkret zu benennen, möglichst auch Zeugen, um den verdächtigten Personen die Taten zuordnen zu können.

  • Wer kann das Sprengstoffrecht ändern?

    Das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat. Das Sprengstoffrecht ist Bundesrecht.

  • Kann Silvesterfeuerwerk verboten werden?

    Um privates Abbrennen von Böllern und Raketen an Silvester deutschlandweit zu verbieten, bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Diese gibt es derzeit im bundesweit geltenden Sprengstoffrecht nicht. Abbrennverbote allein sind auch nicht sinnvoll, wenn die Bürger Silvesterpyrotechnik dennoch einkaufen dürfen.

  • Kann der Verkauf bestimmter Feuerwerksartikel verboten werden?

    Die Regelungen zum Verkauf, zur Kennzeichnung, zur Abgabe, zur Einschränkung des Verkaufs bestimmter Feuerwerkskategorien fallen unter die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und können daher nicht vom Land Berlin geändert werden.

  • Welche Behörden in Berlin sind zuständig für Regelungen bzgl. Silvesterfeuerwerk?

    Verkauf von Feuerwerk:
    Die Überwachung des Verkaufs von Feuerwerk liegt in der Zuständigkeit der Bezirke / Ordnungsämter. Dazu gehört, ob Lagerungsbeschränkungen im Verkaufsraum (Höchstmengen, Verpackungsform, …) und die Verkaufsbeschränkungen auf bestimmte Abgabezeiträume (Feuerwerk der Kategorie 2 üblicherweise nur 29.-31.12.) eingehalten werden.

    Lagerung im Großhandel:
    Die Genehmigung und Überwachung der Großlager liegt in der Zuständigkeit des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit – LAGetSi.

  • Berliner und Brandenburger haben Feuerwerkskörper in Polen für Silvester in Deutschland gekauft. Die Verkäufer sprechen davon, dass bestimmte Mengen von Raketen und Böllern (F2) nach Deutschland bis zu 5 kg ohne Probleme mitgenommen werden können? Wie ist die Rechtslage?

    Das ist nicht im Sprengstoffrecht, sondern der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt (zuständig Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – LABO),
    dort Anlage 2: Nr. 2.1 Regelung zu den Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
    Bei Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 (Lagergruppe nach SprengG) darf die Bruttomasse je Beförderungseinheit / Wagen 5 kg und bei Unterklasse 1.4 (Silvesterfeuerwerk) 50 kg nicht überschreiten. Es dürfen also 50 kg brutto mitgeführt werden. Brutto bedeutet mit Verpackung.

  • Könnten die Bürger nach Polen fahren und von dort Silvesterfeuerwerk nach Deutschland einführen?

    Erlaubt einführbar ist Feuerwerk, das den Harmonisierungsrichtlinien der EU entspricht, also ein CE-Kennzeichen aufweist. Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden, ausgenommen hiervon sind pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen. Für die Einfuhr von Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich.

    Illegale „Polen-Böller“ sind nicht zulässig. Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.

    Siehe Informationen des Zolls:
  • Wann kann ich Silvesterfeuerwerkskörper kaufen?

    Kleinstfeuerwerke (Kategorie F1) dürfen in der Regel während des ganzen Jahres verkauft werden. Kleinfeuerwerke (Kategorie F2) dürfen in der Regel drei Tage vor Silvester verkauft werden.

  • Was muss ich beim Kauf von Silvesterfeuerwerk beachten?

    Bevor Silvesterfeuerwerk, also Pyrotechnik gem. dem Sprengstoffgesetz auf den Markt kommen darf, muss es bestimmten Sicherheitskriterien entsprechen, die durch eine Prüfstelle getestet werden. Auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gehört zu den EU-weiten Prüfstellen. Geprüftes Feuerwerk ist an der CE-Kennzeichnung und einer Registrierungsnummer auf der Verpackung zu erkennen. Die Nummer der BAM ist 0589.

    Siehe auch:
  • Was muss ich beim Verwenden von Silvesterfeuerwerk bzgl. meiner Sicherheit beachten?

    Wichtig beim Zünden von Feuerwerkskörpern sind ein fester Stand und ausreichend Abstand. Für die Kategorie F1 ist mindestens 1 Meter Abstand erforderlich, für die Kategorie F2, z.B. Raketen, sind es 8 Meter. Feuerwerke der Kategorie 2 dürfen natürlich nur im Freien verwendet werden. Knallkörper dürfen nicht geworfen, sondern müssen einzeln auf den Boden gelegt werden.

    Einzelne Flaschen zum Abschuss von Raketen sind ungeeignet. Einzelne Flaschen zum Abbrennen von Raketen sind ungeeignet. Beachten Sie in jedem Fall die Sicherheitshinweise auf der Verpackung!

    Siehe auch:
  • Wo und wann darf ich Feuerwerk nicht abbrennen?
    Feuerwerk dürfen Sie nicht abbrennen in der Nähe von:
    • Kirchen,
    • Krankenhäusern,
    • Kinder- und Altersheimen,
    • Reet- oder Fachwerkhäusern,
    • Bereiche mit großen Menschenansammlungen

    Nur an Silvester und Neujahr darf ausnahmsweise jedermann Feuerwerk abbrennen. Außerhalb dieser Zeit müssen Sie mindestens zwei Wochen im Voraus eine Erlaubnis der örtlichen Behörden einholen.

    Siehe auch:

    Die Berliner Verwaltung schränkt die bundesweit gesetzlich zulässige Abbrennzeit von 48 Stunden an Silvester und Neujahr ein. Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen nur an Silvester ab 18 Uhr bis Neujahr um 7 Uhr abgebrannt werden.

  • Wie transportiere und lagere ich Feuerwerk richtig?

    Wieviel Feuerwerk Privatpersonen mit sich führen dürfen, ist gesetzlich geregelt (gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB, die Zuständigkeit dafür liegt beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – LABO). Dabei sind laut Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) zwei Werte zu beachten: die Bruttomasse und die Nettoexplosivstoffmasse (NEM). Privatpersonen dürfen demnach nicht mehr als 50 kg brutto transportieren. Wie viel sie lagern dürfen, hängt davon ab, ob das Gebäude bewohnt ist und in welcher Gefährdungskategorie das Feuerwerk klassifiziert ist.

    Für Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 gilt in der Regel:
    • Gebäude mit Wohnraum – bewohnter Raum: 1 kg NEM,
    • Gebäude mit Wohnraum – nicht bewohnter Raum: 10 kg NEM,
    • Gebäude ohne Wohnraum: 15 kg NEM.

    Grundsätzlich gilt zudem, dass Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht gelagert werden darf und nicht in Reichweite von Kindern aufbewahrt werden sollte.

  • Darf mein Kind die Feuerwerkskörper anzünden?

    Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen (Feuerwerk der Kategorie F2). Kleinstfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F1, z. B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel), das für den Gebrauch im Haus bestimmt ist, darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und dies das ganze Jahr über. Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dagegen darf nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis verkauft, besessen und abgebrannt werden. Silvesterfeuerwerk darf in den Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Eine Zuwiderhandlung ist nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.

  • Was ist Ganzjahresfeuerwerk?

    Ganzjahresfeuerwerk/ Jugendfeuerwerk /. Auf den großen Feuerwerkspaß sollen Kinder und Jugendliche selbstverständlich auch nicht verzichten. Im Gegensatz zu Produkten der Kategorie F2 können Jugendfeuerwerke der Kategorie F1 das ganze Jahr verkauft werden und ohne Anmeldung von Personen ab 12 Jahren verwendet werden.

  • Ist Pyrotechnik Feuerwerk?

    Die bekannteste Gruppe pyrotechnischer Gegenstände sind die der Waffentechnik sowie die Feuerwerkskörper, die für Vergnügungszwecke (Feuerwerk) verwendet werden. Daneben zählen zu den pyrotechnischen Gegenständen auch Anzündmittel, Zündmittel, Signalmittel und Ähnliches. Diese werden auch z.B. für die Funktionsfähigkeit in Airbags und den Sicherheitsgurten von Autos verbaut.

  • 10 Tipps für die sichere Verwendung von Feuerwerk – Empfehlungen der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung
    1. Beachten Sie das zulässige Mindestalter und die offiziellen Verkaufszeiten.
    2. Achten Sie auf das CE-Zeichen und die Registriernummer.
    3. Achten Sie bei Transport und Lagerung auf die zulässige Höchstmenge der Nettoexplosivstoffmasse. Lagern Sie gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht.
    4. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.
    5. Beachten Sie die offiziellen Abbrennzeiten.
    6. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und halten Sie die Sicherheitshinweise ein.
    7. Halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern ein.
    8. Achten Sie bei der Verwendung von Raketen auf einen sicheren Stand.
    9. Zünden Sie Knallkörper nicht aus der Hand.
    10. Das Wichtigste zum Schluss: Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk!

    Quelle: BAM gibt Tipps für ein sicheres Silvester 2019: Feuerwerk richtig transportieren, lagern und verwenden

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