Verkaufsoffene Sonntage in Berlin am 2. und 4. Advent 2021

Menschen stehen vor den Verkaufsständen des Berliner Weihnachtsmarktes am Alexanderplatz.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat durch Allgemeinverfügung zwei verkaufsoffene Sonntage für das zweite Halbjahr 2021 gemäß § 6 Absatz 1 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) in Berlin zugelassen.

Verkaufsstellen dürfen danach im öffentlichen Interesse ausnahmsweise in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr zu zahlreichen Weihnachtsmärkten in Berlin geöffnet sein:

  1. am 2. Adventssonntag, den 05.12.2021 und
  2. am 4. Adventssonntag, den 19.12.2021.

Es ist zu beachten, dass Verkaufsstellen nach § 6 Absatz 3 BerlLadÖffG nicht an zwei aufeinanderfolgenden und nur an insgesamt zwei Sonn- oder Feiertagen pro Monat öffnen dürfen.

Machen Verkaufsstellen von den Möglichkeiten der Allgemeinverfügung Gebrauch, dürfen sie an den davor oder danach liegenden Sonn- oder Feiertagen nicht auf Grund besonderer Ereignisse nach § 6 Absatz 2 BerlLadÖffG öffnen.

Die berlinweite Öffnung von Verkaufsstellen ist jedoch nur zulässig, wenn mindestens drei der fünf größten und besucherstärksten Weihnachtsmärkte

  • am Schloss Charlottenburg,
  • an der Gedächtnis-Kirche (Breitscheidplatz),
  • in der Zitadelle Spandau,
  • am Gendarmenmarkt und
  • am Roten Rathaus

wie geplant als Präsenzveranstaltungen am 2. und 4. Advent stattfinden.

Soweit sich aus infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen des Bundes oder des Landes Berlin zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 oder seinen Mutationslinien weitergehende Einschränkungen ergeben, gehen diese den Bestimmungen einer Sonntagsöffnung für die genannten Termine vor.

Ab dem 01.10.2021 im Amtsblatt für Berlin Nr. 43 unter folgendem Link:

  • Allgemeinverfügung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an zusätzlichen Sonntagen am 05.12.2021 und 19.12.2021

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