Jedes Jahr beschweren sich zahlreiche Menschen über die Zustände in der Silvesternacht. Für viele sind die Auswirkungen der Berliner Silvesternacht unerträglich. „Silvesterfeuerwerk“ (gemäß Sprengstoffgesetz (SprengG) pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) verursacht Müll, Lärm und Feinstaub. Zudem kommt es wiederholt zu Sach- und Personenschäden – Menschen und Tiere werden belästigt oder verletzt und die Umwelt leidet. Auch der eine oder andere Brand geht auf das Konto unsachgemäßer Verwendung.
Was ist möglich?
Die Berliner Verwaltung begrenzt regelmäßig die erlaubte Abbrennzeit. Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen in Berlin zu Silvester erst ab 18 Uhr bis Neujahr um 7 Uhr gezündet werden. Außerdem ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsätzlich nicht gestattet.
Mit der Kampagne „Knutschen statt Knallen“ hat der Senat zum Jahreswechsel 2019/20 an die Vernunft der Berliner*innen appelliert und zum Verzicht auf die Verwendung von Silvesterfeuerwerk aufgerufen, um gemeinsam ein friedliches Silvester zu verbringen.
Was ist nicht möglich?
Der Senat hat bereits 2019 Änderungsinitiativen von Bundesgesetzen und –verordnungen in den Bundesrat eingebracht, um den Ländern weitere Einschränkungen oder Verbote des Silvesterfeuerwerks zu ermöglichen. Jedoch fand sich hierzu keine Mehrheit, sodass es bei den bekannten Regelungen des Sprengstoffrechts geblieben ist. Eine einfache und schnelle Lösung für ein komplettes Verbot der Verwendung oder des Verkaufs von „Silvesterfeuerwerk“ für bzw. an Privatpersonen ist aus sprengstoffrechtlicher Sicht also nicht umsetzbar. Zudem müssten auch Anpassungen im einschlägigen europäischen Recht erfolgen.
Hier bleibt also ein Konflikt zwischen den divergierenden und nachvollziehbaren Interessen von Feuerwerksliebhabern und denen, die ihr Augenmerk auf Sicherheit, Ruhe und Gesundheit richten. Ein vernünftiger Interessenausgleich erscheint bei diesen gegensätzlichen Bedürfnissen nahezu unmöglich.
Was ist noch möglich?
Zum Jahreswechsel 2020/21 wurde privates Silvesterfeuerwerk erstmalig in 56 innerstädtischen Zonen verboten, um die Gefährdungen in Berlin zu vermindern. Darüber hinaus gab es ein bundesweites Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk, das aufgrund der pandemischen Lage kurzfristig umgesetzt wurde. Begründet wurde das Verbot mit der langjährigen Erfahrung akuter Verletzungen aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit Silvesterfeuerwerk, mit der Maßnahme hat man hier einer weiteren Belastung der angespannten medizinischen Versorgungssituation, insbesondere in den Krankenhäusern, entgegengewirkt.
Auch für dieses Jahr steht die Frage im Raum, was passiert mit dem Silvesterfeuerwerk? In den Krankenhäusern wird nach wie vor am Limit gearbeitet. Am besten wäre natürlich der eigene Verzicht auf das Kaufen und Zünden von Silvesterknallern. Denn das würde bei weitem die unkomplizierteste Lösung darstellen. Ein bundesweites Verkaufsverbot in 2021 wurde analog zum Verkaufsverbot 2020 vom Bundesrat erneut mit der Änderung der 1. Sprengstoffverordnung umgesetzt. Im Land Berlin werden zudem erneut Verbotszonen erwartet, die dann der aktuellen Rechtsprechung zu entnehmen sind. In diesem Sinne appelliert der Senat an alle, die in Berlin den Jahreswechsel erleben: Verzichten Sie möglichst auf Feuerwerk. Ihre Umwelt und ihre Mitmenschen danken es Ihnen.
Schon gewusst?
In den meisten Fällen werden Feuerwerksschäden durch die unsachgemäße Verwendung, oft verstärkt durch Alkoholeinfluss, verursacht.
Das Sprengstoffgesetz und seine Verordnungen unterliegen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Nachfrage zu Geschehnissen (Vorkommnisse, Unfälle im Vergleich zum Vorjahr etc.) für die Silvesternacht 2020/21
Folgen der Silvesternacht 2019/20