Risikobetrieb Galvanik
Bild: Unsplash/Matt C
Betriebe mit Galvaniken machen fast jedes Jahr mit Schlagzeilen auf sich aufmerksam. Fast regelhaft kommt es dort zu Bränden. So machte auch in Berlin im Jahr 2021 ein Betrieb mit Schlagzeilen auf sich aufmerksam: „Großbrand in Berliner Fabrik: „Besonders gefährliche Chemikalien-Bäder in Flammen – Winter-Wetter erschwert Einsatz“.[1]
Glücklicherweise wurden keine Personen in Mitleidenschaft gezogen, aber das Gebäude in dem sich die Galvanik befand brannte bis auf die Grundmauern nieder und das Löschwasser wurde durch Chemikalien kontaminiert. Die genaue Brandursache ist bis heute ungeklärt. Polizei, Feuerwehr, Berufsgenossenschaft sowie das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) waren an der Untersuchung des Unfallgeschehens beteiligt. Der Brand zog auch parlamentarische Befassungen in Berlin nach sich.
Galvaniken sind aufgrund der dort eingesetzten Chemikalien regelhaft als sog. Störfallbetriebe nach der Störfallverordnung einzustufen und unterliegen daher neben den Anforderungen des Chemikalienrechts und des Gefahrstoffrechts auch dem Bundesimmissionsschutzrecht. Das Unfallereignis nahm das LAGetSi zum Anlass gezielt den sicheren Betrieb der noch in Berlin befindlichen anderen Galvaniken zu überprüfen. Dabei stand vor allem der sichere Umgang mit den Chemikalien und die sichere Lagerung der Chemikalien im Vordergrund. Insgesamt wurden bzw. werden 20 Betriebe mit galvanischen Bädern in Berlin überprüft.
Dazu wurde eine Checkliste erstellt, in der die einzelnen Prüfelemente aufgelistet sind, die eine organisierte Kontrolle gewährleistet.
Mängelschwerpunkte
Mangel | Mängel bei | Quote |
---|---|---|
Dokumentation nach § 6 ArbSchG | 6 von 20 Betrieben | 30% |
Gefahrstoffverzeichnis | 6 von 20 Betrieben | 30% |
Vollständige Gefährdungsermittlung und –bewertung | 5 von 20 Betrieben | 25% |
Benennung der Arbeitsschutzmaßnahmen | 5 von 20 Betrieben | 25% |
Dokumentation des Ergebnisses der Wirksamkeitskontrolle | 5 von 20 Betrieben | 25% |
Vollständigkeit Betriebsanweisungen | 5 von 20 Betrieben | 25% |
Zustand Flucht- und Rettungswege | 5 von 20 Betrieben | 25% |
Mittel zur Brandbekämpfung | 5 von 20 Betrieben | 25 % |
Acht Mal mussten sofort vor Ort Forderungen umgesetzt werden. Vier Betriebe wurden schriftlich aufgefordert die Mängel kurzfristig zu beseitigen. In einem Fall lagen erhebliche materielle Arbeitsschutzmängel und auch Mängel in Bezug auf die Organisation des Arbeitsschutzes vor, sodass im Zusammenwirken mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger interveniert wurde. Außerdem wurden Mängel festgestellt, die die Einbeziehung der Umweltbehörden erforderlich machten.
Das traurige Fazit der Kontrollen lautet: lediglich acht Betriebe waren ohne Mängel. Gefährliche Betriebe wie Galvaniken sind nach wie vor im Blick zu behalten.
Schon gewusst?
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat zum Thema Branche Galvanik eine DGUV-Regel 109-602 herausgeben. Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn als solche sind sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Branche Galvanik. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Unternehmen und Beschäftigte zu erreichen.
Kontakt
Referat II E – Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Für Anregungen, Wünsche und Fragen erreichen Sie uns unter
Arbeit und Berufliche Bildung
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Tel.: (030) 9028-0