Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass analoge (Theorie-)Ausbildung für Dienstkräfte der Arbeitsschutzverwaltungen über längere Zeiträume in einer Zahl von Ländern faktisch eingestellt war. Neue Wege mussten und müssen erschlossen werden um so etwas zukünftig zu vermeiden. In diesem Zusammenhang stellt sich außerdem die Frage ob der in der Ausbildung bislang überwiegend praktizierte Frontalunterricht zielführend und zeitgerecht ist, oder ein Relikt vergangener Zeiten darstellt?
Wir leben in einer Welt, die es uns ermöglicht, von jedem Platz dieses Globus aus zu Lernen und zu Lehren. Diese Chancen werden wir nutzen. Digitalisierung bedeutet zudem bestehende Abläufe zu hinterfragen und neu zu denken.
Die Rahmenbedingungen der Arbeitsschutzausbildung werden durch die Laufbahn- und Prüfungsordnungen der Länder und dem vom LASI entwickelten Rahmenlehrplan vorgegeben. Sie umfassen die Inhalte der theoretischen und praktischen Wissensvermittlung sowie den Prüfungsumfang inklusive des zeitlichen Umfangs. Die zukünftigen Aufsichtskräfte sollen durch die Ausbildung befähigt werden, zum Ende des Vorbereitungsdienstes ihre Laufbahneignung nachweisen können. In der Gestaltung von Lernzielen, Kompetenzbildung und auch der Lern- und Lehrmethoden bestehen keine Vorgaben.
Brandenburg und Berlin haben sich es deshalb zur Aufgabe gemacht, das Lernen und Lehren neu zu denken und Impulse für die Neuausrichtung der Arbeitsschutzausbildung zu geben. Die nachfolgenden Lernprinzipien sollen dazu beitragen, zu verstehen, was umsetzbar ist, und herauszufinden, wie (Arbeitsschutz-) Ausbildung verbessert werden kann. Dabei gilt:
bq. Wir müssen nicht gleich so schnell sein wie Usain Bolt über hundert Meter. Es reicht, dass wir überhaupt erst einmal anfangen zu laufen. – Glenn Gonzales