Die Vorschriften für die Marktüberwachung beim Inverkehrbringen von Produkten sind in Deutschland bisher durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt. Die hier erlassenen Bestimmungen setzen die Regelungen der Verordnung (EG) 765/2008 um, welche bislang einen Teil der europäischen Marktüberwachung geregelt haben. Die Verordnung behält zukünftig die Vorschriften zur Akkreditierung und wird umbenannt.
Neuigkeiten aus dem Produktsicherheitsrecht und der Marktüberwachung
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