Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat zum 1. März 2020 als drittes Bundesland eine Beratungsstelle für Berufskrankheiten eingerichtet.
Alle Beschäftigten sind im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit über den Arbeitgeber automatisch bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichert. Sie haben Anspruch auf Leistungen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Der Weg zur Anerkennung ist in der Regel steinig und langwierig. Anträge werden aus Angst vor Ablehnung oft nicht gestellt. Die Beteiligten (Beschäftigte, Betriebsräte*innen, Ärzte*innen) wissen oft nichts über die Versicherung. Das Berufskrankheitenrecht ist komplex und hat nicht nur die Interessen der Beschäftigten im Fokus.
Das sind die wesentlichen Gründe für die Einrichtung der Beratungsstelle in Berlin. Sie bietet eine vertrauliche, unabhängige, kostenfreie Beratung an, lotst durch den Dschungel des Berufskrankheitenverfahrens und setzt sich dafür ein, dass die Beschäftigten die ihnen zustehenden Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten. Werden die Erkrankungen am Arbeitsplatz bei der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse nicht gemeldet, verlieren die Erkrankten gegebenenfalls ihren Anspruch auf Leistungen, wie
- Behandlungskosten,
- Lohnersatzleistungen,
- Umschulungsmaßnahmen oder
- Rente
Die Beratungsstelle unterstützt bei der Klärung, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen Erkrankung und Tätigkeit gegeben sein kann und informiert über den Ablauf des Berufskrankheitenverfahrens. So wird eine höhere Sichtbarkeit für das Thema „Berufskrankheiten“ in Berlin geschaffen.
Die nächsten Ziele sind eine Anpassung der Liste der Berufskrankheiten an die sich stets wandelnden arbeitsbedingten Erkrankungen und Verfahrenserleichterungen zugunsten der Geschädigten (Beweislasterleichterung) zu erreichen. Dazu wird die Beratungsstelle Kampagnen und Veranstaltungen organisieren, auf Wunsch und Einladung als Referentin oder Ausstellerin an Podiumsdiskussionen oder Veranstaltungen teilnehmen. Die Beratungsstelle kooperiert mit Beratungsstellen, Gewerkschaften, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Arbeitsschutzbehörden, Gewerbeärztinnen und Gewerbeärzten, Unfallversicherungsträgern und weiteren Beteiligten.
Der aktuelle Schwerpunkt der Arbeit ist es, die Anerkennung von Covid 19 als Berufskrankheit in allen Berufsgruppen zu erreichen. Nach geltendem Recht ist die Erkrankung nur für die Beschäftigten im Gesundheitsdienst eine Berufskrankheit. Erkranken Beschäftigte anderer Branchen (Fleischindustrie, Schule, Kita, Polizei, Feuerwehr, Einzelhandel usw.) handelt es sich gegebenenfalls um einen Arbeitsunfall. Es gibt zu wenig Informationen für die Betroffenen: Unfallanzeigen sind bisher nur wenig eingegangen. Das heißt aber nicht, dass es keine Erkrankungen in anderen Branchen gibt – es heißt vermutlich eher, dass diese Regelung den Beteiligten kaum bekannt ist. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales will über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass die Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung) geändert wird. Bei Erkrankung am Arbeitsplatz ist das Berufskrankheitenverfahren das Geeignete und Bewährte – für alle Tätigkeiten.