Die Sprengung eines Schornsteins – eine zündende Idee

Das Bild zeigt die Sprengung eines Schornsteins.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) hat in seinen vielfältigen Aufgabenbereichen auch die Zuständigkeit für das Sprengstoffrecht in Berlin. Einen interessanten Teilaspekt stellen hier notwendige Sprengungen von Altgebäudebestandteilen dar, die nur von Spezialisten durchgeführt werden dürfen. Diese Profis müssen über eine sprengstoffrechtliche Fachkunde verfügen und eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz vorlegen können.

Eine Sprengung ist zunächst durch das Sprengunternehmen beim LAGetSi anzuzeigen. Neben Ort, Datum und Uhrzeit sind die für die Sprengung verantwortlichen Personen mit Namen und Adressen ebenso anzugeben wie eine Beschreibung über Art, Verfahren und Umfang der Sprengung. Auch die verwendeten Sprengstoffe und Zündmittel sind mit ihren jeweiligen Höchstmengen zu benennen. Die Entfernungen zu besonders schutzbedürftigen Gebäuden und Anlagen wie Krankenhäusern, Alten- oder Kinderheimen, Sportanlagen und Spielplätzen sind in einem Umkreis von mindestens 1.000 m zu bestimmen und vorzulegen.

Das LAGetSi prüft zunächst die Unterlagen einer Anzeige zur beabsichtigten Sprengung. In einem weiteren Schritt wird das Gelände im gemeinsamen Vorort-Termin mit dem Sprengunternehmen, weiteren beteiligten Unternehmen und der Polizei begangen. Dabei können auftretende Fragen geklärt und alle notwendigen Festlegungen zum Schutz von Personen, Sachen und der Umwelt getroffen werden. Die erforderlichen Maßnahmen werden vom LAGetSi als Auflagen zur Sprengung festgehalten.

In Lichtenberg sollte beispielsweise auf einem Gelände ein 24 Meter hoher Mauerwerksschornstein fachmännisch gesprengt werden. Hierzu wurde zunächst ein aktueller Absperrplan aufgestellt, der auch das einzuweisende Absperrpersonal in ausreichender Zahl zu berücksichtigen hatte. Im vorliegenden Fall erhielten zudem die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) aufgrund der Nähe zur U-Bahn Informationen über die beabsichtigte Sprengung.

Für die Sprengung selbst wurde durch das Bewässern des Abbruchmaterials vor der Sprengung eine Staubminimierung vorgesehen. Ein hergestelltes Fallbett diente der Minimierung des Aufpralls bzw. der damit verbundenen Erschütterungen. Außerdem wurden Erschütterungsmessungen an relevanten Bauwerken wie den Fundamenten der 220 kV Freileitung Marzahn-Wuhlheide einbezogen.

Am Sprengtag dann fand eine halbe Stunde vor der Sprengung die Einweisung aller Absperrkräfte (u.a. Polizei) statt. Öffentliche Verkehrswege wurden durch die Polizei zeitweilig gesperrt. Die Arbeit in angrenzenden Arbeitsstätten wie Baustellen wurden vor und während der Sprengung eingestellt.

Alle Vorsichtsmaßnahmen haben dazu beigetragen, dass die Sprengung am 1.April 2022 planmäßig abgelaufen ist und keine Schäden auftraten. Das LAGetSi überzeugte sich auf dem Gelände von der vorschriftsmäßigen Durchführung und überwachte die Sprengung.

Im Ergebnis zeigt sich, dass eine sorgfältige Vorabstimmung mit dem LAGetSi und das gemeinsame Vorgehen aller Beteiligten vor Ort zum Erfolg führt.

Die beiliegende Videodokumentation zeigt den Verlauf der Sprengung.

Quelle: Lokaler Server
Formate: video/mp4

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