Desinfektionsmittel als AHA-Erlebnis

Eine Person desinfiziert sich die Hände.

Der SARS-CoV-2- Virus bestimmt das aktuelle Pandemiegeschehen, unsichtbar und unerkannt führt er immer wieder zu neuen Infektionsausbrüchen und Unsicherheiten. Ein kleiner Teil der Menschheit versucht sich durch Ignoranz und Verleugnung zu schützen, der größte Teil aber hält sich an die einfachen und wirksamen Gegenmaßnahmen, die es einzuhalten gilt. Hierfür lautet die wichtigste Formel „AHA“ – Abstand halten, Hygiene beachten und im Alltag Maske tragen.

Zum Thema Hygiene hat sich der Markt der angebotenen Desinfektionsmittel mit Beginn der Pandemie und damit verbundenen Empfehlungen rasant entwickelt. Hier geht es vielfach um Flächen- und Händedesinfektionen, bei denen der Bedarf enorm gestiegen ist. Natürlich müssen auch neu entstandene Produkte bestimmten Standards gerecht werden, um den Schutz der Gesundheit aller zu gewährleisten, die mit dem Produkt in Berührung kommen können.

Desinfektionsmittel enthalten biozide Wirkstoffe, das können z.B. Alkohole wie Isopropanol oder auch sog. quartäre Ammoniumverbindungen sein. Biozide werden zum Schutz der Gesundheit vom Bundesinstitut für Risikobewertung untersucht und zugelassen. In Zusammenarbeit mit weiteren Bundesbehörden wie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin werden Risikomanagementmaßnahmen für einen sicheren Umgang mit den Produkten getroffen. Entsprechend sind Biozidprodukte wie auch andere Chemikalien vor dem Inverkehrbringen bzw. Verkauf mit Gefahrensymbolen, Warnkennzeichnungen und Hinweisen zu versehen. Die europäische Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung) regelt den Umgang hierzu.

Im Land Berlin obliegt die Marktüberwachung der Biozide dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Entsprechend wird die Verkehrsfähigkeit der seitens Berliner Unternehmen auf dem Markt bereitgestellten Desinfektionsmittel mit Ausnahme der Produkte, die dem Arzneimittelrecht unterliegen, überprüft. Es ist fortlaufend zu gewährleisten, dass Desinfektionsmittel, die nicht den Bestimmungen der Biozidverordnung entsprechen, als nicht verkehrsfähig identifiziert und vom Markt genommen werden. Eine behördliche Kontrolle kann beispielsweise über den Abgleich der Angaben auf dem Etikett mit den Informationen aus der Biozid-Meldedatenbank sowie den Vorschriften zur Kennzeichnung geschehen.

Im Jahr 2020 wurden sowohl Produkte aus dem Handel als auch Verkaufsangebote auf großen Internethandelsplattformen überprüft. Innerhalb eines halben Jahres wurden fast 40 Vorgänge bearbeitet, in deren Folge Angebote mangelhaft bewerteter Biozidprodukte auf Internethandelsplattformen von den Anbietern auf Initiative des LAGetSi gelöscht werden mussten. Eine häufige Beanstandung betraf die Etikettierung bzw. die Angaben auf dem Desinfektionsmittel. Die festgestellten Mängel umfassten fehlende Gefahren- und Sicherheitshinweise und Piktogramme, zum Teil falsche Biozid-Registriernummern oder fehlende tastbare Gefahrenhinweise. Immerhin kann als positiv bewertet werden, dass kein Produkt aufgrund einer Unwirksamkeit der Inhaltsstoffe aus dem Verkehr gezogen werden musste.

Mit der Zeit hat sich die Lage etwas entspannt. Nunmehr gibt es ca. eine Anzeige in der Woche, die auf ein mangelhaftes Desinfektionsmittel hinweist. Allen Hinweisen und Beschwerden zu fehlerhaften Biozidprodukten wird weiterhin nachgegangen. Schließlich lässt der Bedarf und damit das Angebot an Desinfektionsmitteln nicht nach und die Kontrollen bleiben wichtig.

Schon gewusst?

Mit der Desinfektion wird nach dem deutschen Arzneibuch „totes als auch lebendes Material in einen Zustand versetzt, dass es nicht mehr infizieren kann“. Dieser Zustand ist im Hinblick auf den Virus und damit für den eigenen Gesundheitszustand erstrebenswert, um der Covid-19-Erkrankung zu entgehen.

Alle in Deutschland zugelassenen Biozidprodukte finden Sie in der Datenbank der zugelassenen Biozidprodukte, hier können Sie z.B. nach der Produktart wie Desinfektionsmittel oder Wirkstoff oder andere Suchbegriffe wie Zielorganismen oder Zulassungsnummern suchen.

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