Änderung des Chemikaliengesetzes zur besseren Bekämpfung des illegalen Handels mit F-Gasen

Klimaanlage an einer Hausfassade.

Klimaanlage an einer Hausfassade.

Während die klassischen Treibhausgase meist als unerwünschte Nebenprodukte freigesetzt werden (zum Beispiel bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe), werden fluorierte Treibhausgase (F-Gase) zum überwiegenden Teil gezielt produziert und eingesetzt. Sie werden heute in ähnlicher Weise verwendet wie früher Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone, die für die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht verantwortlich sind und mittlerweile zum Teil verboten wurden. Eingesetzt werden F-Gase heute überwiegend als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen und als Feuerlöschmittel.

Um unserem Klima einen rechtlichen Schutz zur Seite zu stellen, wurden EU-Verordnungen und Richtlinien und auch nationale Rechtsvorschriften erlassen. Diese verbieten die ungehinderte Freisetzung. Auch der Handel und die Verwendung von F-Gasen sind bereits seit 2015 geregelt. Damit ein Betrieb Anlagen mit F-Gasen installieren und warten darf, ist eine Zertifizierung des Betriebes notwendig. Diese Zertifizierung nimmt das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) vor.

Trotz der bestehenden Regulierungen werden klimaschädliche F-Gase und solche enthaltenden Erzeugnisse und Einrichtungen in erheblichem Umfang unter Verstoß gegen die sogenannte (EU) F-Gase-Verordnung illegal in den Verkehr gebracht. In der Praxis werden diese F-Gase bei nachgeschalteten Händlern und Anwendern vorgefunden, die nicht von den Vorschriften der F-Gase-Verordnung zum erstmaligen Bereitstellen auf dem Markt betroffen sind. Durch diesen unzulässigen Handel wird das Quotensystem der F-Gase-Verordnung unterlaufen, das heißt, dass deutlich mehr F-Gase verwendet und dann auch emittiert werden als erlaubt. Das Erreichen des europäischen Klimaschutzziels sowie die Einhaltung der Verpflichtungen aus länderübergreifenden Vereinbarungen zum Schutz der Ozonschicht (z.B. Montrealer Protokoll) werden dadurch nachhaltig gefährdet.

Zur besseren Durchsetzung der europäischen Regelungen wurde aktuell auf nationaler Ebene das „Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen“ auf den Weg gebracht, das den Vollzugsbehörden mehr Handlungsspielraum gibt. Hierzu wurde das Chemikaliengesetz geändert. Die Änderung ist seit 1. August 2021 in Kraft.

Die bisherigen Vollzugsaufgaben bezogen sich überwiegend auf die Kontrolle der Dichtheitsnachweise für ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Brandschutzsysteme, Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern und die Zertifizierung der Betriebe. Nur bei erstmaligem Inverkehrbringen konnten Verstöße gegen die Verordnung geahndet werden. Mit der jetzigen Änderung des Chemikaliengesetzes wird eine Begleitdokumentation für Erzeugnisse und Einrichtungen, die F-Gase enthalten, eingeführt. Diese neue Dokumentationspflicht soll es Erwerbern und Behörden erleichtern, die Legalität der Waren zu überprüfen. Verstöße gegen die neuen Anforderungen können künftig mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zudem kann das LAGetSi als zuständige Behörde in Berlin nun auch die Verwendung der illegal gehandelten Mittel untersagen und ggf. auch deren Vernichtung anordnen.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Referat II E – Arbeitsschutz und technische Sicherheit

Für Anregungen, Wünsche und Fragen erreichen Sie uns unter

E-Mail