Ein konkretes Beispiel aus der Baubranche in Berlin verdeutlicht dieses Geschehen. So sollte ein Umbau eines ehemaligen Betriebes für eine Mischnutzung erfolgen. Zwei Beschäftigte erhielten den Auftrag, während der Rohbauphase in einem nachträglich in das Gebäude eingebauten Aufzugsschacht Abdeckungen für die neuen Führungsschienen des Aufzuges zu demontieren. Dabei sind beide Personen abgestürzt; eine Person wurde schwer verletzt, die zweite Person erlitt nur leichte Verletzungen. Als erste Maßnahme wurden vor Ort die baufortschreitenden Maßnahmen im Aufzugsschacht des betroffenen Treppenhauses gestoppt. Hier wurde vermutet, dass möglicherweise Bretter und Bohlen genutzt wurden, die als Arbeitsebene ungeeignet waren.
Die Auswertung des Unfallereignisses ergab, dass kurzfristig anberaumte andere Tätigkeiten eine ausreichende Arbeitsvorbereitung nicht mehr zuließen.
Ein Aufzugsschacht hat üblicherweise Balkenschuhe. In diese werden Balken eingelegt, darauf werden dann Bohlen quer verlegt. So entsteht eine sichere Arbeitsebene. In diesem Fall passten die vorgefundenen Balken und Bohlen nicht zueinander. Der Arbeitsebene fehlte also die notwendige Tragfähigkeit.
Mit einer Gefährdungsbeurteilung, die auch temporäre, sich wiederholende Tätigkeiten berücksichtigt, könnte in solchen Fällen vor jedem Tätigwerden eine Inaugenscheinnahme der Arbeitsebene schnell durchgeführt werden. Eine Prüfung der Lage der Balken und der Tragfähigkeit der Fläche gehört zur Arbeitsvorbereitung.
Absturz- und Bauwerkssicherungen, ein kritischer Blick auf das Arbeitsumfeld (Stichwort „arbeitstägliche Inaugenscheinnahme“) und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung helfen bei der Vermeidung von Absturzunfällen auf Baustellen ebenso wie das Arbeiten auf geeigneten standsicheren Leitern und der Einsatz von sicheren Gerüsten.
In Folge des beschriebenen Unfalls wurde die Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit durch den Arbeitgeber überarbeitet und aktualisiert. Auf deren Grundlage erfolgten dann die anlassbezogenen Unterweisungen der Beschäftigten.
Einmal mehr zeigt sich die Notwendigkeit einer aktuellen und arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung als wichtiges Kernelement modernen Arbeitsschutzes.
Es mag formal klingen, rettet aber Leben. Wenn die vorausgehende Planung einen umfassenden Blick auf erforderliche Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Arbeitsmittel berücksichtigt, kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Ort auch kurzfristig eine solide Arbeitsbasis geschaffen werden. An dieser Sicherheit können alle Beteiligten mitwirken. Die Führungskraft bei der Planung der Arbeiten, Vorgesetzte vor Ort, z.B. bei der Reihenfolge und Planung der Tätigkeit im Einzelnen und die Beschäftigten selbst. Denn sind die Beschäftigten regelmäßig und auch situativ für Gefahren und Risiken sensibilisiert, wird im Betriebsalltag eher innegehalten und nach den richtigen Umsetzungen geschaut. Ablenkung, Zeitdruck und „schnelle Lösungen“ im Arbeitsalltag beinhalten das höchste Unfallrisiko.
Hier sind die betrieblichen Verantwortlichen und die betrieblichen Arbeitsschutzexpert*innen besonders gefordert, auch den kurzzeitigen Gefährdungen mit sicheren technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zu begegnen.
Gelebter Arbeitsschutz rettet Menschen. Achten Sie auf die Arbeitsvorbereitung und Ihre Gefährdungsbeurteilung!
Berlin hat statistisch betrachtet bundesweit eine der geringsten Arbeitsunfallquoten. Mit 17,8 Verunfallten pro 1.000 Vollarbeiter und Jahr wurde der Trend der Vorjahre im Wesentlichen bestätigt, die Unfallzahlen haben sich weiter verringert. Im Berichtsjahr 2020 liegt die bundesweite Unfallquote meldepflichtiger Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter bei durchschnittlich 18,45. Dies ist die niedrigste Arbeitsunfallquote seit Bestehen der Bundesrepublik. Die Unfallquoten der einzelnen Länder sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.
Jahre
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2015
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2016
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2017
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2018
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2019
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2020
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Ø 2015-2020
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BRD Unfallquote
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24,4
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24,6
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21,16
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24,2
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21,9
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18,45
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22,45
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Berliner Unfallquote
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17,3
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18,5
|
18
|
18
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17,8
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17,8
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17,9
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Quelle: BAuA, Bericht “Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit” – Ein datenbasierter Überblick über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland
Im Jahr 2020 haben sich in Berlin 38.521 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignet und damit 5.489 weniger als im Vorjahr. Davon waren je vier schwere oder gar tödliche Unfälle. Für das Berichtsjahr 2021 sind in Berlin bisher drei tödliche Arbeitsunfälle gemeldet worden.