Sommerhitze in Gebäuden

Eine kalte Limonade steht auf dem Arbeitstisch, im Hintergrund ein Laptop.

In der schönsten Zeit des Jahres kommt es seit einigen Jahren dazu, dass in Räumen Temperaturen von 30 °C und mehr erreicht werden können. Also Temperaturen, die durchaus Einfluss auf den Gesundheitszustand jeder einzelnen Person haben können.

Während dieser Hitzewellen heizen die Innenräume von Gebäuden stark auf und halten lange die Wärme. Wie stark sich die Räume aufheizen, wird von der Klimaregion, der Bauweise, der Größe der Fensterflächen, der Möglichkeit der Nachtlüftung und u.a. der umgebenden Bebauung und Vegetation beeinflusst. Auch die Ausrichtung der Fenster nach der Himmelsrichtung hat einen Einfluss. Räume, die nach Osten und vor allem nach Süden ausgerichtet sind, heizen im Tagesverlauf stark über die Fenster, Glaswände oder Oberlichter auf, sodass ein produktives Arbeiten mitunter kaum noch möglich ist. Die Belastung für den Körper durch die Hitze ist dabei nicht zu unterschätzen. Typische Belastungen können sein:

  • eine stärkere Belastung des Herz-Kreislauf-Systems aufgrund einer Dehydrierung und eine reduzierte Blutviskosität durch den höheren Flüssigkeitsverlust,
  • Muskelkrämpfe, Bauchkrämpfe, Erschöpfungs- oder Schwächegefühl, Erschöpfung, Hitzschlag oder fehlgesteuerte Temperaturregulation.

Bei der Sommerhitze empfiehlt es sich, ausreichend viel zu trinken, leicht verdauliches Essen zu bevorzugen und sich möglichst an kühlen und schattigen Orten aufzuhalten.

  • Was schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor?

    Die Arbeitsstättenregel ASR A 3.5 „Raumtemperatur“ befasst sich mit Temperaturen am Arbeitsplatz. Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass in Arbeits-, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorherrscht. Hier ist der Wert von 26 °C das Maß bzw. Kriterium für den Einstieg in Maßnahmen. Dabei wird unterschieden nach der Temperatur im Raum und der Temperatur der Außenluft. Abhängig davon wurde ein Stufenkonzept entwickelt, das bestimmte Maßnahmen nach sich zieht:

    • Beträgt die Außenlufttemperatur über +26 °C und sind geeignete Sonnenschutzsysteme vorhanden, sollen bei Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
    • Beträgt die Lufttemperatur im Raum mehr als +30 °C, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
    • Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaß-nahmen, die vergleichbar bei Hitzearbeit anzuwenden sind, nicht als Arbeitsraum geeignet.
  • Dürfen Beschäftigte die Arbeit ablehnen?

    Die Beschäftigten können bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 °C, bis +35 °C und darüber weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen, die ein gesundes Arbeiten ermöglichen. Verstößt ein Arbeitgeber gegen seine vertragliche Pflicht zum Schutz seiner Beschäftigten nach § 618 BGB, bedeutet das nicht, dass Beschäftigte einfach nach Hause gehen oder die Arbeit verweigern können, sondern nur, dass sie in den jeweiligen Räumen nicht arbeiten dürfen.

  • Welche Maßnahmen sind möglich?

    Die technischen Maßnahmen sollen dazu dienen, möglichst wenig Sonnenwärme in den Raum zu lassen und zum anderen die Wärmelasten durch das Betreiben von technischen Geräten zu reduzieren. Beispiele dafür sind z.B. außen angeordnete Jalousien oder Ventilatoren. Dabei ist die Effektivität außenliegender Maßnahmen deutlich höher als Maßnahmen innerhalb des Gebäudes, da die größte Wärmelast in einem Gebäude bei direkter Sonneneinstrahlung entsteht.

    • Zu organisatorischen Maßnahmen bei der Arbeit zählt z.B. die Abstimmung der Betriebsabläufe auf die Regelungen zur Arbeitszeit. Beispiele dafür sind z.B. Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung oder das Verlagern schwerer körperlicher Arbeit aus heißen in kühlere Tageszeiten.
    • Personenbezogene Maßnahmen können z.B. die Lockerung der Bekleidungsregeln oder die Bereitstellung von Wasser sein.
  • Welche Schwierigkeiten treten bei der Umsetzung der Maßnahmen auf?

    Die Wirksamkeit variiert je nach Art der Maßnahme und ist mit unterschiedlich hohen Kosten und Aufwand verbunden. Trotzdem kann aufgrund der baulichen Gegebenheiten, wie dem Denkmalschutz oder der Energieeinsparverordnung, nicht die gesamte Palette geeigneter und passender Produktlösungen genutzt werden. Daher ist die am besten geeignete Maßnahme gegen sommerliche Hitze im vorliegenden Einzelfall zu ermitteln.

Weitere Informationen

Weitere Tipps für Arbeitgeber und Beschäftigte, um an heißen Sommertagen gesund und leistungsfähig zu bleiben, erhalten Sie im Faltblatt “Sommerhitze im Büro – Tipps für Arbeit und Wohlbefinden” der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Kontakt

Referat II E – Arbeitsschutz und technische Sicherheit

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