Dienstaufsicht über die Arbeitsgerichtsbarkeit

Arbeitsgerichtbarkeit-intro

Allgemeine Informationen

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung führt als zuständige oberste Landesbehörde die Geschäfte der Verwaltung und Dienstaufsicht über das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Um die Funktionsfähigkeit und Arbeitsweise des Arbeits- und Landesarbeitsgerichts zu gewährleisten, erlässt sie unter anderem Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Gerichte. Dies sind beispielsweise Regelungen zur Gerichtsorganisation wie die Errichtung von branchenspezifischen Fachkammern und die personelle und sächliche Ausstattung der Gerichte. Dazu gehören auch die Einstellung von Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und die Ernennung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter unter Beteiligung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Von der Dienstaufsicht über die Gerichte für Arbeitssachen nicht betroffen ist der Bereich der richterlichen Tätigkeit: Der verfassungsrechtliche Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verbietet jegliche staatliche Einflussnahme auf die Rechtsprechung. Wer mit einer richterlichen Entscheidung nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, sich mit den gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln dagegen zu wenden.

Berufsrichteramt

Zuständigkeit der Senatsarbeitsbehörde für die Einstellung der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit

Aufgrund der Bedeutung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung für das Arbeitsleben erfolgt die Ernennung von Richterinnen bzw. Richtern auf Probe für das Arbeitsgericht Berlin nach einem besonderen Verfahren. Im Auswahlverfahren ist neben der Frauenvertreterin, gegebenenfalls der Vertretung der Schwerbehinderten und dem Präsidialrat auch der Beratende Ausschuss nach § 18 Arbeitsgerichtsgesetz als Gremium für die Beratung mit den Sozialpartnern zu beteiligen. Im Anschluss an das Auswahlverfahren entscheidet auf Vorschlag der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts die Arbeitssenatorin gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss des Landes Berlin über die Einstellung von Richterinnen und Richtern in die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Bewerbungen

Ausschreibungen freier Stellen für Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit werden bei Bedarf im Amtsblatt für Berlin und über das Stellenportal der Berliner Verwaltung veröffentlicht.

Ehrenamtliches Richteramt

Die Gerichte für Arbeitssachen sind in allen Rechtszügen neben den Berufsrichterinnen und -richtern paritätisch mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen ihre besondere Sachkunde in die Rechtsprechung einbringen. Die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt deshalb auch auf Vorschlag der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der diesen gleichgestellten Vereinigungen in Berlin.

  • Vorschlagsberechtigte Verbände für Arbeitgeber

    Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. (AGV)
    Peter-Müller-Straße 16
    40468 Düsseldorf

    AOK Berlin (AOK)
    10957 Berlin

    Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen Berlin-Brandenburg e.V. (ArbGVB)
    Danckelmannstraße 9
    Berlin 14059

    Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. (AWO)
    Auf den Häfen 30/32
    28203 Bremen

    Bund deutscher Architekten Berlin e.V. (BdA)
    Mommsenstraße 64
    10629 Berlin

    Bundesverband der deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BdB)
    Westhafen
    13353 Berlin

    Bundesministerium des Innern (BMI)
    Alt-Moabit 140
    10557 Berlin

    Bundesverwaltungsamt (BVerwA)
    50728 Köln

    Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
    Universitätsstraße 2–3a
    10117 Berlin

    Charité-Universitätsmedizin Berlin – Geschäftsbereich Personal – (CUB)
    Augustenburger Platz 1
    13353 Berlin

    Deutscher Bühnenverein Landesverband Berlin (DBV)
    Motzstraße 52
    10777 Berlin

    Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK)
    Carstennstraße 58
    12205 Berlin

    Deutscher Textilverband (DTexB)
    c/o Kindermann Textilpflege

    Evangelischer Kirchenkreisverband Berlin Süd-West (EKV)
    Hindenburgdamm 101 B
    12203 Berlin

    Fachverband deutscher Eisenwaren- und Hausrathändler Berlin e.V. (FdEH)
    Konstanzer Straße 14
    10707 Berlin

    Fuhrgewerbe-Innung Berlin e.V. (FGI)
    Hedemannstraße 13
    10969 Berlin

    Handwerkskammer Potsdam (HWK Pots)
    Charlottenstraße 34–36
    14467 Potsdam

    Interessenverband Arbeitgeber, Selbständiger und Unternehmer e.V. (IASU)
    Poststraße 27
    87439 Kempten

    Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. (IBT)
    Persiusstraße 7
    10245 Berlin

    Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK)
    Keithstraße 9/11
    10787 Berlin

    Internationale Variete-, Theater- und Circus-Direktoren-Verband e.V. (IVV)
    Waldowstraße 28
    13156 Berlin

    Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAVB)
    Goethestraße 85
    10623 Berlin

    Kommunaler Arbeitgeberverband Brandenburg e.V. (KAVB Pots)
    Stephensonstraße 4a
    14482 Potsdam

    Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KVB)
    Masurenallee 6A
    14057 Berlin

    Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV)
    Georg-Wilhelm-Straße 16
    10711 Berlin

    MinFin (Ministerium des Innern)
    Henning-von-Treschkow-Straße 9–13
    14467 Potsdam

    Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG)
    Kollwitzstraße 94–96
    10435 Berlin

    Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin)
    - durch Fach -
    - IV B 20 -

    Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
    Von-der-Heydt-Straße 16–18
    10785 Berlin

    Unfallkasse Berlin (UnfKB)
    Psf. 480 584
    12254 Berlin

    Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB)
    Am Schillertheater 2
    10625 Berlin

    Verein der Zeitungsverleger in Berlin und Brandenburg e.V. (VBZ)
    Markgrafenstraße 15
    10969 Berlin

    Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)
    Lennéstraße 11
    10785 Berlin

    Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG)
    Schiffgraben 47
    30175 Hannover

    Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb Nordost (CDH) e.V. (WHH)
    Zimmerstraße 69
    10117 Berlin

    Zahnärztekammer Berlin (ZKB)
    Stallstraße 1
    10585 Berlin

  • Vorschlagsberechtigte Gewerkschaften für Arbeitnehmer

    Katholische Arbeitnehmer Bewegung Diözesanverband Berlin e.V. (ACA)
    Tölzer Straße 25
    14199 Berlin

    Gewerkschaftlicher Berufsverband Arzt in Krankenhaus und Behörde e.V. (AKB)
    Lissabonallee 15
    14163 Berlin

    Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger e.V. (AUB)
    Kontumazgarten 3
    90429 Nürnberg

    Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB)
    Obentrautstraße 57
    10963 Berlin

    dbb beamtenbund und tarifunion (DBB)
    Alt-Moabit 96a
    10559 Berlin

    dbb beamtenbund und tarifunion landesbund brandenburg (DBB Pots)
    Weinbergstraße 36
    14469 Potsdam

    Deutscher Bankangestellten Verband (DBVerband)
    Kreuzstraße 20
    40210 Düsseldorf

    Deutscher Gewerkschaftsbund, Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB)
    Kapweg 4
    13405 Berlin

    Deutscher Gewerkschaftsbund Region Mark Brandenburg (DGB Brandb)
    Breite Straße 9 A
    14467 Potsdam

    DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V (DHV)
    Obentrautstraße 57
    10963 Berlin

    Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV)
    Littenstraße 10
    10179 Berlin

    Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Berlin e.V. (DJV)
    Alte Jakobstraße 79/80
    10179 Berlin

    Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg (MarbB)
    Bleibtreustraße 17
    10623 Berlin

    Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e.V. (VAA)
    Postfach 191331
    14003 Berlin

    Vereinigung Cockpit e.V. (VC)
    Unterschweinstiege 10
    60549 Frankfurt am Main

    Verband deutscher Vermessungsingenieure e.V., Landesverband Berlin (VdVI)
    c/o Dieter Badstübner
    Alfred-Rojek-Weg 39
    12355 Berlin

    Verband der weiblichen Angestellten e.V. (VdwA)
    Konstantinstraße 33
    53179 Bonn

    Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF)
    Breslauer Straße 7
    34560 Fritzlar

Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht Berlin nimmt als staatliches Organ der Judikative Rechtsprechungsaufgaben wahr. Ihm obliegt es zum Beispiel, Streitfälle zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder Auszubildenden und Arbeitgebern erstinstanzlich zu entscheiden. Darüber hinaus ist es für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern zuständig.

In einem Rechtsstaat sind die Gerichte unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Grundgesetz). Das bedeutet, dass keine andere staatliche Gewalt – also weder das Parlament (Legislative) noch die Regierung (Exekutive) – im Einzelfall auf die Gerichte Einfluss nehmen oder einzelne Entscheidungen überprüfen darf.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Das gemeinsame Landesarbeitsgericht der Länder Berlin und Brandenburg nimmt als staatliches Organ der Judikative Rechtsprechungsaufgaben wahr. Es ist für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin und der Arbeitsgerichte im Land Brandenburg zuständig.

Auch für das Landesarbeitsgericht gilt, dass es unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist (Art. 97 Grundgesetz). Das bedeutet, dass keine andere staatliche Gewalt – also weder das Parlament (Legislative) noch die Regierung (Exekutive) – im Einzelfall auf das Gericht Einfluss nehmen oder einzelne Entscheidungen überprüfen darf.

Rechtsprechungsdatenbank

Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg und die Berliner Senatsverwaltungen für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie für für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung haben gemeinsam beschlossen, Entscheidungen der Gerichte in Berlin und Brandenburg in einer gemeinsamen Rechtsprechungsdatenbank im Rahmen eines Bürgerservices der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Federführung hierfür ist der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg übertragen.