Um Unternehmen zu motivieren, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, gewährt das Land Berlin zur Erhöhung der Anzahl und zur Verbesserung der Qualität betrieblicher Ausbildungsplätze Zuschüsse.
Grundsätzlich können Unternehmen und Betriebe gefördert werden, die im Rahmen der Verbundausbildung ausbilden oder mit Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag abschließen, die bestimmten Zielgruppen angehören. Liegt einer der folgenden Fördertatbestände vor, können Zuschüsse beantragt werden:
- Für die Verbundausbildung von Betrieben, die ihren Sitz im Land Berlin haben, mit anderen Betrieben, überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, mit freien Trägern schulischen und hochschulischen Einrichtungen.
- Im Rahmen der beruflichen Erstausbildung, für den Besuch einer Berufsschule oder einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Berlins bei Splitterberufen.
- Im Rahmen der beruflichen Erstausbildung, zur Förderung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligter Jugendlicher (ohne Schulabschluss, mit Berufsbildungsreife, mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Betrieb erhält keine Ausbildungs- und Arbeitsförderung nach SGB II und III).
- Im Rahmen der beruflichen Erstausbildung, zur Förderung von weiblichen Auszubildenden (weibliche Auszubildende in mit Frauen gering besetzten Ausbildungsberufen, das heißt der Frauenanteil liegt unter 20 von Hundert zum Stichtag 31.12. des Vor-Vorjahres).
- Im Rahmen der beruflichen Erstausbildung, zur Förderung von Alleinerziehenden (mit mindestens einem Kind, dass das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat).
- Im Rahmen der beruflichen Erstausbildung, Förderung bei Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben und stillgelegten Betrieben, um diesen den Abschluss zu ermöglichen (Ausbildungsverlust durch Insolvenz/Stilllegung des Berliner Betriebes oder Trägers).
- Zur Förderung von geflüchteten Personen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung erhalten.