Der Rechnungshof von Berlin erhält regelmäßig Hinweise und Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen, Unternehmen oder sonstigen Organisationen. Zumeist wird der Rechnungshof darin auf mögliche Steuerverschwendungen aufmerksam gemacht, verbunden mit der Bitte, den Hinweisen kurzfristig nachzugehen oder die genannten Missstände in der öffentlichen Verwaltung umgehend abzustellen. Hin und wieder werden dem Rechnungshof auch Anzeigen oder Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Behörden oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übersandt. Der Rechnungshof ist allerdings keine Strafverfolgungsbehörde und kann daher auch keinen Strafanzeigen nachgehen. Eingaben mit Ansatzpunkten für eine konkrete Prüfung werden an die fachlich zuständigen Prüfungsgebiete des Rechnungshofs weitergeleitet. Anfragen, die allgemeine Themen und Informationen betreffen, beantwortet die Pressestelle.
Alle Einsenderinnen und Einsender können sicher sein, dass der Rechnungshof ihre Prüfungsanregungen und Hinweise ernst nimmt und diese soweit wie möglich in seine Prüfungstätigkeit einbezieht. Hierzu verpflichtet ist der Rechnungshof allerdings nicht, da seine Prüfungskapazität begrenzt ist und er sonst ggf. andere wichtige Prüfungsthemen vernachlässigen müsste. Eine Verpflichtung wäre zudem mit seiner verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit nicht zu vereinbaren. Die entsprechenden Rechtsvorschriften sehen vor, dass der Rechnungshof bei der Auswahl des Prüfungsstoffes frei ist und Zeit, Art sowie Umfang seiner Prüfungen nach eigenem Ermessen bestimmen kann.
Den verständlichen Wunsch vieler Einsenderinnen und Einsender, über die Konsequenzen ihrer Hinweise und Eingaben informiert zu werden, kann der Rechnungshof nur selten erfüllen. Nur einen relativ geringen Teil seiner Prüfungsergebnisse veröffentlicht der Rechnungshof in seinem allgemein zugänglichen Jahresbericht. Denn die Adressaten der Prüfungsergebnisse sind nach den gesetzlichen Vorschriften nur die geprüften Stellen, sonstige betroffene Dienststellen sowie in bestimmten Fällen das Abgeordnetenhaus von Berlin. Deshalb kann der Rechnungshof die Einsenderinnen und Einsender über seine Erkenntnisse selbst dann nicht informieren, wenn deren Hinweise wesentlich zu der Prüfung beigetragen haben.
Die gelegentliche Forderung, bestimmte Missstände in der Verwaltung unmittelbar abzustellen, kann der Rechnungshof nicht erfüllen, weil er die Verwaltung und den Gesetzgeber nur berät, aber keine unmittelbaren Eingriffsrechte hat. In den meisten Fällen greifen der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin die Empfehlungen des Rechnungshofs jedoch auf und setzen sie um.
Hinweise auf möglicherweise prüfungswürdige Sachverhalte können Sie entweder schriftlich oder per E-Mail an den Rechnungshof richten:
Rechnungshof von Berlin Alt-Moabit 101 c/d 10559 Berlin
Fax: +49 30 901679-0