1. Eingaben und Anfragen
Sie haben die Möglichkeit, Eingaben und Anfragen an den Rechnungshof von Berlin zu richten. Diesbezüglich verarbeiten wir die personenbezogenen Daten, die Sie selbst unmittelbar an uns übermitteln (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, verwendeter Kommunikationsweg, Eingaben- bzw. Anfrageninhalt). Darüber hinaus verarbeiten wir nur solche Informationen, die für den Kontakt zu Ihnen und für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Informationsverarbeitungsgesetz (IVG).
Wir geben die von Ihnen übermittelten Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Weitergabe ausdrücklich eingewilligt oder wir sind aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Entscheidung dazu verpflichtet.
Die personenbezogenen Daten aus dem Verfahren werden nach zehn Jahren gelöscht. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.
2. Bewerbungen
Im Zusammenhang mit Bewerbungen verarbeiten wir die personenbezogenen Daten, die Sie selbst an uns übermitteln (z.B. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse). Weitere personenbezogene Daten verarbeiten wir nur, soweit dies für die konkrete Bewerbung erforderlich ist.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Bewerbung ist bezogen auf Auszubildende, studentische Praktikantinnen und Praktikanten, Referendarinnen und Referendare, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 18 Berliner Datenschutzgesetz in Verbindung mit § 26 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 8 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz. Rechtsgrundlage bezogen auf auszubildende Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Beamtinnen und Beamte und ihrer Personalaktendaten ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 und Buchstabe c und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 50 Beamtenstatusgesetz und § 84 Absatz 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz. Personenbezogene Daten aus der Personalakte bei einer vorherigen Dienststelle verarbeiten wir nur dann, wenn Sie in die Übermittlung der Personalakte ausdrücklich eingewilligt haben (vgl. § 88 Abs. 2 Landesbeamtengesetz).
Die personenbezogenen Daten aus Bewerbungen werden durch den Rechnungshof von Berlin in Bereichen verarbeitet, die mit der Durchführung des Verfahrens befasst sind. Dies sind insbesondere die Personalstelle, die Beschäftigtenvertretungen und die am Bewerbungsverfahren beteiligten Dienstkräfte aus den Organisationseinheiten, in denen eine mögliche spätere Verwendung vorgesehen ist.
In Bewerbungsverfahren, die im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung durchgeführt werden, verwendet der Rechnungshof von Berlin das Onlinebewerbungsverfahren der Senatsverwaltung für Finanzen. Bitte beachten Sie dazu die Datenschutzbestimmungen für das Onlinebewerbungsverfahren.
Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens nach einem Jahr vernichtet bzw. gelöscht, wenn ein mögliches Bewerbungsverfahren beendet ist und feststeht, dass ein Rechtsstreit darüber nicht zu erwarten ist. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Grund für die Speicherung weggefallen ist. Bei einem erfolgreichen Abschluss einer Bewerbung werden die damit verbundenen personenbezogenen Daten in eine Personalakte überführt.
3. Besucherinnen und Besucher
Der Rechnungshof von Berlin verarbeitet personenbezogene Daten von Besucherinnen und Besuchern des Dienstgebäudes (z.B. Name, Besuchsdatum, Besuchszeit, Behörden-/Unternehmenszugehörigkeit, Anlass des Besuchs, Ausgabe und Rückerhalt von Besucherausweisen). Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Wahrung der Sicherheit im Gebäude.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe d und Buchstabe f EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Personenbezogene Angaben von Besucherinnen und Besuchern unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von höchstens neunzig Tagen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem der Besuch beendet wurde.
4. Pressearbeit
Bei der Kontaktaufnahme im Rahmen der Pressearbeit verarbeitet der Rechnungshof von Berlin personenbezogene Daten, soweit sie Gegenstand einer Kontaktaufnahme sind (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Medienzugehörigkeit, Anfrageninhalte). Die Daten werden ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage genutzt.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 95 Verfassung von Berlin (VvB).
Personenbezogene Daten aus der Pressearbeit werden spätestens nach zehn Jahren gelöscht. Die Frist beginnt mit Auflauf des Jahres, in dem die Beantwortung der Anfrage abgeschlossen wurde.