Fortschreibung Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Im August 2015 beschloss der Senat von Berlin die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen (kurz VU) gemäß Baugesetzbauch für das Gebiet Rathausblock. Diese Untersuchungen fanden von Oktober 2015 bis Juni 2016 statt. Im Juni 2016 hat der Senat auf dieser Grundlage das Sanierungsgebiet Rathausblock per Rechtsverordnung förmlich festgelegt.

Mit den VU und der Festsetzung zum Sanierungsgebiet im Juni 2016 wurden für den Rathausblock Zielsetzungen anhand von Sanierungszielen für die zukünftige Entwicklung formuliert. Ziel ist es, die festgestellten funktionalen und substanziellen städtebaulichen Missstände zu beheben, ebenso die behutsame Verbesserung des Gebiets und sozialverträgliche Stabilisierung der vorhandenen Strukturen.

Der Schlussbericht der VU und der städtebauliche Rahmenplan stellen zusammen das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für den Rathausblock dar. Im weiteren Verlauf wurden die Ziele auf Grundlage vertiefender Untersuchungen in den einzelnen Themenfeldern konkretisiert und den fortschreitenden Planungen angepasst. Wichtige Meilensteine wie beispielsweise die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung 2019, die Gründung des Zukunftsrats, die Grundstücksübertragung an das Land Berlin und die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes konnten erreicht werden.

Am 11.01.2023 wurde die Sanierungssatzung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin als unwirksam erklärt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat hier Rechtsmittel eingelegt. Solange das Urteil keine Rechtskraft erlangt, besteht das Sanierungsgebiet formal schwebend wirksam weiter. Seit Anfang 2024 ist das Fördergebiet auch als Stadtumbaugebiet gemäß Baugesetzbuch festgelegt. Die Gesamtmaßnahme Rathausblock wird im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“ weitergeführt.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat im Juni 2023 das, fortgeschriebene und im Forum Rathausblock diskutierte, integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepts (ISEK) Rathausblock für das Fördergebiet beschlossen. Das ISEK fasst die verschiedenen Ziele von Fachinteressen, Bedarfe und Entwicklungen zu einer Gesamtstrategie für das Gebiet zusammen. In der Fortschreibung werden die Ergebnisse der bisher erstellten Konzepte und Gutachten für den Rathausblock aufgenommen und die gesetzten Sanierungsziele aus dem Schlussbericht der VU konkretisiert. An der Fortschreibung hat die Kooperation im Modellprojekt gemeinsam unter Beteiligung der bezirklichen Fachämter gearbeitet.

Das komplette ISEK finden Sie im Downloadbereich→

Update zur Förderkulisse des Modellprojekts Rathausblock - Vom Sanierungsgebiet zum Stadtumbaugebiet

Am 11. Januar 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (kurz OVG BB) in einem Normenkontrollverfahren* (Az.: 10 A 03.17) das Sanierungsgebiet „Friedrichshain-Kreuzberg Rathausblock“ mit dem Grundstück „Dragonerareal“ für unwirksam erklärt und keine Revision zugelassen. Daraufhin hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (kurz SenStadt) gegen das Urteil Rechtsmittel in Form einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 5. Februar 2024 die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt (Beschluss BVerwG 4 BN 14.23, 10 A 3.17). Damit ist das Urteil vom 10. Januar 2023 rechtskräftig und das Sanierungsgebiet unwirksam. Das OVG BB hatte in der 13. Rechtsverordnung zur Festsetzung des Sanierungsgebietes einen formalen Abwägungsmangel bei der Bewertung des Verkehrswertes des Dragonerareals festgestellt.

Das Grundstück „Dragonerareal“ ist bekanntlich inzwischen im landeseigenen Besitz und seit dem 29. August 2023 als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b Baugesetzbuch (kurz BauGB) festgesetzt. Das Urteil des OVG hat damit keine Auswirkungen auf die geplante Quartiersentwicklungund den Wohnungsneubau. Mit dem Planungsinstrument Stadtumbaugebiet nach BauBG können weiterhin Städtebaufördermittel aus dem Programm Lebendige Zentren und Quartiere eingesetzt und die Ziele zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers gemäß des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (kurz ISEK) für den Rathausblock weiterverfolgt werden.

Das soziale Erhaltungsgebiet Hornstraße (Milieuschutzgebiet, gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) zum Schutz der sozialen und demografischen Struktur der Bewohner*innenschaft hat ebenfalls weiterhin Bestand.
(*) Bei einem Normenkontrollverfahren wird überprüft, ob eine Rechtsnorm nach höherrangigem Recht gültig ist.